25. März 2020

Diakonische Dienste und Einrichtungen wirtschaftlich bedroht

Soforthilfeprogramm des Landes gilt auch für Sozialunternehmen

Stuttgart, 25. März 2020. Diakonische Dienste und Einrichtungen stehen wirtschaftlich massiv unter Druck. Deshalb begrüßt die württembergische Diakonie, dass das gestern vom Land aufgesetzte branchenübergreifende Soforthilfeprogramm ausdrücklich auch für die Sozialwirtschaft gilt.

„Wir sind sehr erleichtert, dass sich nach unseren Gesprächen mit Ministerien Ministerpräsident Kretschmann und Wirtschaftsministerin Hoffmeister-Kraut dafür eingesetzt haben, dass die jetzt zugesagten wirtschaftlichen Hilfen auch für die Sozialwirtschaft gelten“, sagt Oberkirchenrat Dieter Kaufmann, Vorstandsvorsitzender des Diakonischen Werks Württemberg.

Akut ist der wirtschaftliche Druck zum Beispiel in den Diakonie- und Tafelläden, die auch sonst auf schmaler finanzieller Basis arbeiten. Aber auch Werkstätten für Menschen mit Behinderung und andere Angebote, die aufgrund der Corona-Pandemie schließen mussten, sind von schwerwiegenden finanziellen Einbußen bis hin zur Insolvenz bedroht. Gemeinnützige Träger der freien Wohlfahrtspflege dürfen keine Risikorücklagen bilden und sind deshalb derzeit schnell in einer bedrohlichen Situation.

Mit der Förderung im Rahmen des Soforthilfeprogramms des Landes soll die wirtschaftliche Existenz von Soloselbstständigen, gewerblichen Unternehmen, Sozialunternehmen und von Angehörigen der Freien Berufe gesichert werden. Die Förderung erfolgt im Rahmen eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschusses, zunächst für drei Monate.

Hinweis

Informationen sind hier verfügbar: https://wm.baden-wuerttemberg.de/soforthilfe-corona/