Umgang mit (sexualisierter) Gewalt und Grenzverletzungen in der Diakonie Württemberg
Die Diakonie Württemberg setzt sich in ihren Handlungsfeldern für die Förderung, Begleitung, Entwicklung und Pflege von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen ein. Der Schutz der Menschen vor allen Formen von Gewalt und Grenzverletzungen ist in den diakonischen Einrichtungen eine zentrale Aufgabe. Besondere Aufmerksamkeit richtet sich dabei auf sexualisierte Gewalt, weil sie besonders weitreichendes Leid auslöst. Mit dem Gewaltschutzgesetz der Evangelischen Landeskirche in Württemberg vom 1. Januar 2022 haben Kirche und Diakonie verbindliche Grundlagen für den Umgang mit sexualisierter Gewalt geschaffen.
Schulungsangebote und Fachtage
Die Fachstelle sexualisierte Gewalt des Diakonischen Werks stellt den Verbandsmitgliedern Schulungsangebote – entsprechend der Absprachen zwischen Diakonie Deutschland, EKD und der Unabhängigen Beauftragten der Bundesregierung für Fragen des Sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) – zur Verfügung. Alle Mitgliedseinrichtungen sind gemäß der Allgemeinen Gewaltschutzbestimmung der Evangelischen Landeskirche Württemberg dazu verpflichtet, ihre Mitarbeiter:innen für das Thema sexualisierte Gewalt zu sensibilisieren und einrichtungsbezogene Schutzkonzepte zu erstellen.
Die Schulungsangebote beziehen sich auf diese beiden Aufgaben:
- die Multiplikator:innenschulung nach „Hinschauen, Helfen, Handeln“ qualifiziert Mitarbeiter:innen mit pädagogischer Grundausbildung dazu, in ihrer Einrichtung alle Mitarbeiter:innen in einer mindestens 3-stündigen Schulung für das Thema sexualisierte Gewalt zu sensibilisieren.
- Die „Fachtagsreihe Schutzkonzepte“ der Diakonie Deutschland bearbeitet im Rahmen von 10 Fachtagen alle relevanten Themen für einrichtungsbezogene Schutzkonzepte und gibt themenverantwortlichen Vertreter:innen aus Einrichtungen Hinweise zu bewährten Umsetzungsschritten, hilfreichen Materialien etc.