Flucht und Migration – Unsere Forderungen und Bewertung des Koalitionsvertrags

Baden-Württemberg braucht ein Gesamtkonzept für die Aufnahme geflüchteter Menschen und ihre Integration. Ziel ist die Stärkung einer offenen Gesellschaft. Eine starke Freie Wohlfahrtspflege kann dazu beitragen, dieses Ziel zu erreichen.

1. Aufnahme geflüchteter Menschen

Verfahrens- und Sozialberatung für Geflüchtete muss qualifiziert und unabhängig sein. Das gelingt durch freie und gemeinnützige Träger der Freien Wohlfahrtspflege in Baden-Württemberg. Dieses Modell entspricht dem Grundgedanken der Subsidiarität. Deshalb fordert die Diakonie in Baden-Württemberg die Landesregierung auf, ein konsistentes Gesamtkonzept für diese Form der Verfahrens- und Sozialberatung konzeptionell wie finanziell zu sichern, unabhängig von der Phase der Unterbringung.

Bewertung Koalitionsvertrag 2021-2026

Landesaufnahmeprogramm auf Bundesebene
Ein landeseigenes Aufnahmeprogramm ist sehr zu begrüßen. Der Zusatz „im Einvernehmen mit dem Bund“ macht jedoch die Umsetzung von der Ressortverteilung nach der Bundestagswahl abhängig und verschleppt unter Umständen die notwendigen Kontingente ins Jahr 2022.

Landesaufnahmeprogramm – Kommunen sollen mehr Möglichkeiten erhalten
Der Aspekt, den Kommunen mehr Möglichkeiten zu geben, macht Mut, die zivilgesellschaftlichen Initiativen, an denen Kirche und Diakonie beteiligt sind, an vielen Orten im Miteinander mit den Kommunen auszubauen.

Familienzusammenzug bundeseinheitlich regeln – Geschwisternachzug, Härtefälle
Die Aussage ist sehr allgemein, sie muss im Blick auf subsidiär Geschützte und die aktuellen Überlegungen zu Abschiebungen nach Syrien sehr kritisch beobachtet werden.

Der Geschwisternachzug wird mit der pragmatischen Lösung sehr klar benannt, dies ist sehr zu begrüßen.

Gespräch mit Matthias Rose, Referent für kirchlich-diakonische Flüchtlingsarbeit im Diakonischen Werk Württemberg, zu dieser Forderung:

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2. Förderung Diversitätspolitik

Die Landesregierung soll eine konsequente Diversitätspolitik fördern. Diese geht Hand in Hand mit Programmen, die demokratisches Bewusstsein fördern, bzw. sich gegen rechtspopulistische und fremdenfeindliche Initiativen und Bestrebungen stellen. Die Programme sollen Kommunen wie freien Trägern der Wohlfahrtspflege gleichermaßen offenstehen.

Bewertung Koalitionsvertrag 2021-2026

Die Diakonie Württemberg begrüßt die im Koalitionsvertrag beschriebene Förderung des Dialogs zwischen den Religionen und Weltanschauungen und die Fortführung des runden Tisches des Religionen. Wichtig ist hierfür, dass die verschiedenen  zivilgesellschaftlichen Akteure (Kirchen, Religionsgemeinschaften und Wohlfahrtsverbände) daran beteiligt werden.

Den Landesaktionsplan gegen Rassismus und Diskriminierung mit gezielten Fortbildungsangeboten für Lehrkräfte ist ebenso notwendig wie die interkulturelle Öffnung des Landesverwaltung. Beides sind gute Anhaltspunkte um eine Diversity Politik Realität werden zu lassen.

Die Einführung eines Landesantidiskriminierungsgesetzes sowie die Schaffung einer unabhängigen Landesantidiskriminierungsstelle zeigt den Willen Minderheiten in Baden-Württemberg zu schützen. Insbesondere der Aspekt der Sozial-Ökonomischen Diskriminierung sollte in einem Landesantidiskriminierungsgesetz aufgenommen werden. Außerdem gilt es die entsprechende Beratungsstrukturen flächendeckend in ganz Baden-Württemberg entstehen zu lassen, damit von Diskriminierung und Rassismus betroffene Menschen sich wohnort nah fachgerechte Unterstützung holen können.

3. Förderung beruflicher Integration

Menschen mit Migrations- und Fluchtgeschichte haben Motivation und Potentiale. Diese sollen sich entfalten können. Die Diakonie ruft die Landesregierung auf, dies mit individuellen und gezielten Maßnahmen zur beruflichen Integration zu fördern. Um lange Wartezeiten zu vermeiden, muss die Anerkennung von Qualifikationen verbessert werden. Dazu muss die Landesregierung die Anerkennungsberatung deutlich ausbauen und Ermessensspielräume nutzen. Außerdem werden Programme zur Finanzierung von Anpassungsqualifizierungen aufgelegt. Für Menschen, die im Rahmen der Arbeitsmigration nach Deutschland kommen, sind Fachberatungsstrukturen zur Begleitung wichtig. Sie können helfen, prekäre Arbeitsverhältnisse zu verhindern.

Bewertung Koalitionsvertrag 2021-2026

Bei der Fachkräfteeinwanderung sollten EU-, bundes- und landesgeförderte Projekte zusammengedacht werden. Neben den Welcome Centern sind das v.a. Jugendmigrationsdienste und Migrationsberatung für Erwachsene sowie die Vorintegrationsprojekte wie „Vorbereitet und erfolgreich nach Deutschland“. Da im Ausland nur bedingt Fachkräfte nach deutschen Kriterien ausgebildet werden, muss auch ein Fokus auf angehende Fachkräfte gelegt werden (Auszubildende) wie z.B. in den Ausbildungsprojekten der Diakonie. Allerdings ist es eine hohe Hürde, dass die Berufsschulen i.d.R. Deutschkenntnisse auf dem Level B2 voraussetzen.

4. Nachhaltige Beschaffung

Das Land Baden-Württemberg ist ein verantwortungsvoller globaler Akteur. Die Diakonie ruft die Landesregierung auf, sich vor diesem Hintergrund dafür einzusetzen, Fluchtursachen zu reduzieren und Menschen vor Ort eine Perspektive zu eröffnen. Deshalb soll sich Baden-Württemberg zu nachhaltiger Beschaffung auf allen Ebenen und in allen Bereichen verpflichten.

Bewertung Koalitionsvertrag 2021-2026

Die klare Bekenntnis zu fairer Beschaffung und dem Lieferkettengesetz ist begrüßenswert.

Menschenrechte und Umwelt müssen auch in den Ländern im globalen Süden geschützt werden. Das sollte auch bei den Klimaschutzvorhaben des Landes konsequent berücksichtigt werden. Insbesondere in den Bereichen Automobil und Batterieforschung muss unbedingt die gesamte Lieferkette baden-württembergischer Unternehmen betrachtet werden. Es wäre sinnvoll, im „Strategiedialog Automobilwirtschaft“ Akteure aus der Kirche/ Zivilgesellschaft bzw. Partner aus dem globalen Süden einzubinden, die sich mit Menschenrechtsfragen bei der Rohstoffgewinnung auseinandersetzen.

Fazit

Insgesamt greift der Erneuerungsvertrag für Baden-Württemberg viele zentrale Forderungen der Diakonie für eine „human, verantwortungsvoll, rechtsstaatlich und pragmatische“ Flüchtlings- und eine nachhaltige Integrationspolitik auf. Entscheidend wird sein, wie die Ansätze konkret und in Zusammenarbeit mit den Kirchen, Verbänden und weiteren zivilgesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren in die Praxis umgesetzt werden. Eine vernünftige Sachpolitik kann auch rechtspopulistischen Strömungen entgegenwirken.


Kommentierung einzelner Themen, die nicht in den Forderungen der Diakonie Baden-Württemberg enthalten waren:

Erstaufnahmekonzeption – Ausstattung

Positiv ist die Bewertung der unabhängigen Verfahrens- und Sozialberatung. Die Träger brauchen Sicherheit bezüglich der Stellenfinanzierung, statt ständigen Verlängerungen der Verträge. Offen bleibt was eine angemessene Ausstattung ist. Wesentlich und daran wird sich dann die Praxis messen ist die immer wieder benannte Beteiligung der zivilgesellschaftlichen haupt- und ehrenamtlichen Organisationen, Träger und Menschen.

Maximale Unterbringungszeiten

Sehr positiv und deutlich benannt, aber es bleibt die Frage der Umsetzung, da dies schon bisher nicht eingehalten wurde. 

Besonders schutzbedürftige Personen

Die Diakonie begrüßt, dass diese so explizit im Blick sind. Hierbei sollten besonders auch räumliche Ausweich- und Schutzstrukturen mitbedacht werden. Bei den Schulungen von Ehrenamtlichen müssen die entsprechenden Fachstellen einbezogen werde.

Ombudswesen und Integrative Wohnkonzepte

Beide Aspekte sind sehr konkret benannt und zu begrüßen, weil sie den direkten Kontakt, den Dialog und die Teilhabe befördern und, wie es im Koalitionsvertrag steht, eine schnellere Integration befördern.

Illegalisierte Menschen

Die Diakonie begrüßt sehr, dass dieses Thema mit aufgenommen wurde (Clearingstelle, Anonymer Krankenschein…). Doch die anderen Existenzthemen werden nicht benannt.

Traumatisierte Geflüchtete

Die Versorgung der ländlichen Gebiete darf nicht vergessen werden. Die Finanzierungsfrage wird leider nicht angesprochen. Die Voraussetzungen dafür müssen gering sein. Dafür hat die Diakonie mit der Psychologischen Beratungsstelle für politisch Verfolgte und Vertriebene schon qualifizierte Strukturen, es gilt sich hier einzubringen.

Bleiberecht

Die Würdigung von Integrationsleistungen ist sehr zu begrüßen. Herkunftslandspezifische Hindernisse der Identitätsklärung sollten Berücksichtigung finden. Auch die Ermessenswege bei Duldungen sollten mit konkreten Anweisungen an die Aufnahmebehörden erleichtert werden.

Härtefallkommission

Die Einrichtung einer Clearingstelle und die Achtung von zivilgesellschaftlichem Engagement sind sehr zu begrüßen. Besonders positiv ist, dass geduldeten Personen vor einer möglichen Abschiebung kommuniziert werden soll, dass sie sich an die Härtefallkommission wenden können.

Rückkehr und Abschiebung

Das Bekenntnis zu einer menschenwürdigen Praxis, die Einbeziehung haupt- und ehrenamtlicher Zivilgesellschaft u.a. sind sehr zu begrüßen – da gilt es dann zu prüfen, wie die Umsetzung dann tatsächlich praktiziert wird.

Stärkung der Landesantidiskriminierungsstelle

Diese ist unbedingt notwendig, gerade auch der Ausbau in der Fläche.

Landesantidiskriminierungsgesetz

Dieses befürworten wir, insbesondere sollte darin der Aspekt der Sozial-Ökonomischen Diskriminierung aufgenommen werden.

Westbalkanregelung

Diese Regelung ist sehr positiv zu bewerten, denn die bisher schlechte Umsetzung der Westbalkanregelung führt zu jahrelangen Wartezeiten an den Visastellen in den Westbalkanländern sowie immer wieder zu Arbeitsausbeutung in Deutschland.

Pakt für Integration

Der Fokus der Landesregierung auf diese Arbeit und Stellenverfestigung ist sehr zu begrüßen. Für die Träger braucht es eine langfristige Stellenfinanzierung.

Flüchtlingsberatung

Eine sozialräumlich und unabhängig angelegte Beratung ist sehr zu unterstützen. Auch die inhaltlich klaren einheitlichen Qualitätsstandards. Wichtig ist, allen Personen diese Angebote zugänglich zu machen, unabhängig des Aufenthaltsstatus. Finanzierungskriterien prüfen.

Die Beratung von Flüchtlingen ist teilweise auch Aufgabe der Bundesprogramme Jugendmigrationsdienste und Migrationsberatung für Erwachsene. Deshalb ist es wichtig, dass Bundes- und Landesprogramme wie teilweise in anderen Bundesländern gut aufeinander abgestimmt sind und die Qualitätsstandards der Bundesprogramme sowohl beim Pakt für Integration als auch bei die Flüchtlingsberatung übernommen werden.

Zu begrüßen wäre jeweils eine unabhängige Beratung bei den Trägern von Jugendmigrationsdienste und Migrationsberatung für Erwachsene. Vor allem im ländlichen Bereich könnte dadurch die Qualität durch die Spezialisierung in größeren Teams auf bestimmte Themenbereiche verbessert werden.

Begleitende Kinderbetreuung bei Sprachkursen

Vor allem die Finanzierungskonzepte sind zu berücksichtigten. Kostendeckung unabhängig von einer bestimmten Teilnehmerzahl.

Digitale Inklusion (WLAN in Sammelunterkünften)

Äußerst gut, dass das so konkret benannt ist und hier auch alle Ebenen in den Blick genommen werden, das wurde bisher von Seiten des Landes immer an die unteren Verwaltungsebenen zurückgegeben.

Barrierefreie, digitale, mehrsprachige Verwaltungsleistungen

Dieses Vorhaben ist unbedingt zu begrüßen. Eine Vereinheitlichung der Dokumentenarten wäre gut.

Internationale Diakonie und Nachhaltigkeit

In den Bereichen Automobil und Batterieforschung muss unbedingt die gesamte Lieferkette betrachtet werden. Menschenrechte und Umwelt müssen auch in den Ländern im globalen Süden geschützt werden. Dies werden wir zu gegebener Zeit anmerken. Es wäre sinnvoll, im „Strategiedialog“ auch Akteure aus der Zivilgesellschaft/Kirche bzw. Partner aus dem globalen Süden einzubinden, die sich mit Menschenrechtsfragen bei der Rohstoffgewinnung auseinandersetzen.