Zahlen, Daten und Fakten

Im Diakonischen Werk Württemberg sind 213 diakonische Träger, 11 Diakonieverbände der Kirchenbezirke und 45 Kirchenbezirke Mitglied. Sie sind für ca. 1.400 Einrichtungen verantwortlich. In diesen Einrichtungen und Diensten gibt es rund 29.000 Vollzeitstellen, die mit über 50.000 Voll- und Teilzeitbeschäftigten besetzt sind. Sie betreuen Menschen mit Behinderung, beraten Familien in Konfliktlagen, pflegen Kranke und Alte, begleiten Sterbende, unterstützen Flüchtlinge und Aussiedler, begleiten Suchtkranke, betreuen Kinder und Jugendliche, unterstützen Arme, Wohnungslose und Arbeitslose. Mehr als 35.000 Ehrenamtliche unterstützen durch ihr Engagement diese Arbeit der Diakonie in den Einrichtungen. Zusätzlich sind viele Personen in den Gemeinden ehrenamtlich für diakonische Aktivitäten tätig.

Insgesamt werden über 270.000 Personen von der Diakonie in Württemberg begleitet, betreut oder wohnen in Einrichtungen der Diakonie. Täglich erreicht die württembergische Diakonie über 200.000 Menschen.

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Tarif der Diakonie

Die Diakonie steht für tarifliche Bezahlung. Mitglieder der württembergischen Diakonie sind verpflichtet, die Arbeitsrechtsregelungen der Evangelischen Landeskirche Württemberg und ihrer Diakonie anzuwenden und mit den Mitarbeitenden entsprechende Arbeitsverträge ab zu schließen. Die Tarife werden nach dem sog. „Dritten Weg" festgesetzt. Dies ist eine besondere Art der Tarifsetzung, welcher von einem einvernehmlichen Handeln von Dienstnehmern und Dienstgebern ausgeht. Das bedeutet: Die Arbeitsrechtliche Kommission, die über die Tarife entscheidet, ist paritätisch besetzt und besteht je zur Hälfte aus Dienstgebern und Dienstnehmern. Damit eine arbeitsrechtliche Regelung zustande kommt, benötigt man Stimmen aus dem jeweils anderen Lager. Wenn in der Arbeitsrechtlichen Kommission keine Mehrheit erzielt wird, kann eine Schiedsstelle angerufen werden – diese entscheidet mit der Stimme ihres unabhängigen Vorsitzenden. Die Entscheidung ist für beide Seiten bindend.


Diakonie im Sozialstaat

Staat und Wohlfahrtsverbände sind also aufeinander angewiesen. Der Staat hat eine Leistungsverpflichtung für den Notleidenden. Den Wohlfahrtsverbänden überlässt er einen Entfaltungsspielraum. Die Wohlfahrtsverbände ihrerseits tragen also dazu bei, dass diese Verpflichtung eingelöst wird und die Hilfebedürftigen zu ihrem Recht kommen. In ihren Einrichtungen betreut die Diakonie beispielsweise Alte und Kranke, Kinder und Jugendliche, ausländische Mitbürger, Behinderte, Arbeitslose und Wohnungslose. Ihre Ambulanten Dienste helfen Bedürftigen, in ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Sie unterstützt Einzelne und Familien in akuten Notlagen. Darüber hinaus trägt die Diakonie zur Pflege und Stärkung der sozialen Verantwortung in der Bevölkerung bei. Sie macht sich zur Anwältin benachteiligter Menschen und vom Wohlstand ausgegrenzter Bevölkerungsgruppen. Durch sozialpolitische Initiativen beteiligt sie sich an der Behebung gesellschaftlicher Ursachen menschlicher Leiden. Wichtig sind ihr deshalb die Begriffe Solidarität, Gerechtigkeit und Menschenwürde. Oder, wie es im Leitbild heißt: „Die Würde des Menschen steht im Mittelpunkt der Diakonie.“