22. November 2024

Frauen- und Kinderschutzhäuser brauchen verlässliche Finanzierung

  • 25. November: Internationaler Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen
  • Regelhafte Betreuung der großen Anzahl von Kindern dringend notwendig
  • Gewalthilfegesetz muss jetzt Sicherheit schaffen

Stuttgart, 22. November 2024. Eine verlässliche einheitliche Finanzierung der Frauen- und Kinderschutzhäuser und vor allem eine verlässliche Versorgung von Kindern und Jugendlichen in diesen Einrichtungen fordert die Diakonie Württemberg anlässlich des Internationalen Tags zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen. 

„Neben kindgerechten Räumen und der Betreuung durch pädagogisch geschultes Personal ist die Unterstützung der Kinder bei der Verarbeitung der erlebten Gewalt dringend notwendig“, sagt Oberkirchenrätin Dr. Annette Noller, Vorstandsvorsitzende des Diakonischen Werks Württemberg. Die Mütter seien aufgrund der eigenen Verarbeitung der erlebten Gewalt oft nicht in der Lage, auf die Bedürfnisse ihrer Kinder adäquat einzugehen. Studien zeigten, dass miterlebte Gewalt unverarbeitet für das weitere Leben prägt und die Gefahr birgt, als Erwachsene wieder Opfer von Gewalt in einer Beziehung zu werden oder selbst Gewalt auszuüben. Damit setzen sich Gewaltkreisläufe in Familien fort.

„Mütter tragen die Hauptlast. Nach dem Verlassen der Gewaltsituation brauchen sie dringend Unterstützung, um den Alltag und eine gewaltfreie Zukunft für sich und die mitbetroffenen Kinder zu organisieren“, betont Annette Noller. Deshalb seien reguläre pädagogische Angebote des jeweiligen Frauenhauses von großer Bedeutung. Die Mehrzahl der Kinder ist zwischen einem und sechs Jahre alt.

Mit jeder von Gewalt betroffenen Frau fand im Durchschnitt mehr als ein Kind bzw. Jugendlicher (im Bundesdurchschnitt 1,1) den Zugang ins Frauenhaus. In den vier Frauen- und Kinderschutzhäusern der Diakonie in Württemberg in Heilbronn, Schwäbisch Hall, Göppingen und Heidenheim haben 2023 insgesamt 126 Frauen und 164 Kinder Schutz gefunden. Dieses Zahlenverhältnis zwischen Müttern und Kindern besteht in der württembergischen Diakonie schon lange. Frauenhäuser der Diakonie organisieren die Kinderbetreuung über Spenden oder Projektmittel, auch springen einzelne Landkreise ein.

Die Diakonie Württemberg hofft auf die Verabschiedung des Entwurfs eines „Gesetzes für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt“, das einen rechtlichen Anspruch auf Schutz und Hilfe bei Gewalt garantiert. Die Finanzierung der Frauenhäuser ist trotz steigender Zahlen von Partnerschaftsgewalt weiter uneinheitlich und oftmals unsicher, weil die Einrichtungen manche Kosten nicht erstattet bekommen, zum Beispiel, wenn Herkunftslandkreise der Frauen die Kostenübernahme verweigern . Bei Kindern soll laut Entwurf des Gewaltschutzgesetzes „das Miterleben von geschlechtsspezifischer oder häuslicher Gewalt gegenüber nahestehenden Dritten“ als eigene Gewaltbetroffenheit gelten. Dadurch würde diese Gruppe mitgedacht und entsprechende Angebote finanziert.

Die Diakonie Württemberg begrüßt, dass das Land den Bau von zwei neuen Frauen- und Kinderschutzhäusern fördert und damit die bestehenden Lücken an Plätzen in unterversorgten Landkreisen nach und nach schließt.

Bundesweit wurden im Jahr 2023 in Deutschland 938 Tötungsversuche an Frauen und 360 vollendete Femizide erfasst. Die Zahlen steigen jedes Jahr.

Hinweise:

  • Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“: 116 016
  • Aktion zum internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen:
    Schweigen brechen