Soziale Teilhabe
Soziale Teilhabe meint teilzuhaben am Leben in der Gesellschaft. Sie zählt zu den zentralen Grundsätzen der UN Behindertenrechtskonvention (Art. 3 UN-BRK). Auf unterschiedlichen Ebenen kommt Soziale Teilhabe zum Tragen. Auf der bürger- und sozialrechtlichen Ebene, sich der gesamten Gesellschaft zugehörig zu fühlen, respektiert zu sein und gebraucht zu werden. Einbezogen zu sein in gesellschaftliche Aktivitäten und Entscheidungen und die Chance zu haben, sich zu engagieren und die Rolle des Bürgers und der Bürgerin wahrzunehmen. Auf der individuellen Ebene bedeutet sie, die Möglichkeit ein selbstbestimmtes und eigenverantwortliches Leben zu führen.
Menschen mit Behinderungen/psychischen Erkrankungen sind vielfach in ihrer gleichberechtigten sozialen Teilhabe gefährdet. Die Leistungen der Eingliederungshilfe zielen darauf ab, ihnen eine individuelle Lebensführung zu ermöglichen und deren volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern. Sie soll Menschen mit Behinderungen befähigen, ihre Lebensplanung und -führung möglichst selbstbestimmt und eigenverantwortlich wahrnehmen zu können.