Angebote zur Unterstützung im Alltag
Für die Unterstützung im Alltag (Pflegeversicherung § 45 a SGB XI) stellt die Pflegekasse monatlich einen Betrag von 125 Euro zur Verfügung. Dieser Betrag steht pflegebedürftigen Personen zu, denen ein Pflegegrad zugesprochen wurde. Die Diakonie-Sozialstation rechnet diesen Betrag direkt mit der Pflegekasse ab, eine Barauszahlung sieht der Gesetzgeber nicht vor.
Der Betrag kann nur genutzt werden, wenn er zweckgebunden eingesetzt wird, zum Beispiel: Pflegende Angehörige werden damit entlastet, die ambulante Pflege wird ergänzt, die Selbstständigkeit und Selbstbestimmung der pflegebedürftigen Personen wird aktiv gestärkt und gewahrt.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Diakonie-Sozialstationen unterstützen pflegebedürftige Personen mit Angeboten, ihren Alltag besser zu meistern.
Dazu gehören:
- Gespräche führen
- kleine Handreichungen erbringen
- Anwesenheit, um emotionale Sicherheit zu geben
- Unterstützung, um die Selbstständigkeit und Selbstbestimmung der pflegebedürftigen Person zu stärken
- Angebote zur Entlastung pflegender Angehöriger
- Unterstützung beim Umgang mit Behörden und Dienstleistern
- Erbringung haushaltsnaher Dienstleistungen, Besorgungen usw.