Unterstützung durch Familienpflege
Die Familienpflege – oder auch Haushaltshilfe – kommt immer dann zum Einsatz, wenn die Versorgung und Betreuung von Kindern (unter 12 oder 14 Jahren) und die Haushaltsführung einer Familie aufgrund einer Notsituation nicht mehr sichergestellt ist. Solche Situationen können beispielsweise Krankheit, Rehabilitation, Tod oder Trennung, Überlastung, Überforderung oder psychosoziale Probleme der Eltern oder eines Elternteils sein. Die Arbeit der Familienpflege umfasst die Sicherstellung grundlegender Lebensbedürfnisse wie Kinderbetreuung, Alltagsorganisation, Ernährung, Hausaufgabenbetreuung, Bekleidung und Wohnen.
Je nach dem, welche gesetzliche Grundlage heranzuziehen ist, kommen zur Finanzierung der Leistungen als Kostenträger die Krankenkasse, die Rentenversicherung, das Jugendamt oder das Sozialamt in Frage. Abhängig vom Kostenträger, Einsatzgrund und Einkommensverhältnissen kann es möglich sein, dass ein Eigenbeitrag zu leisten ist.
Der Rechtsanspruch auf die Leistung der Familienpflege durch die Krankenkasse/Rentenversicherung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, auch muss vom Arzt/der Ärztin ein Antrag bei der Kasse gestellt werden.
Die öffentlichen Jugendhilfeträger sind zuständig, wenn es um die Sicherstellung des Wohlergehens der Kinder geht sowie bei Ausfall eines Elternteils. Die Zuständigkeit der örtlichen Sozialhilfeträger ist insbesondere bei Menschen mit Behinderung sowie in besonderen sozialen Notlagen gegeben.
Familienpflege wird von speziellen Familienpflegediensten erbracht. Häufig sind diese Dienste an die Diakonie-/ Sozialstationen angeschlossen. Die jeweilige Einrichtung vor Ort informiert, berät und unterstützt bei Fragen zur Finanzierung.