Begleitung in der letzten Lebensphase
Sterbenden Menschen und deren Angehörigen stehen seit über 25 Jahren Hospiz- und Sitzwachengruppen bei – viele davon in kirchlicher Trägerschaft. In Hospizen bekommen unheilbar Kranke eine umfassende und würdige Betreuung. Träger der Sterbebegleitung sind die Kirche, Vereine, gemeinnützige Organisationen und Stiftungen. Mehr als 7.800 Menschen, die für ihre Aufgabe in Theorie und Praxis geschult wurden, engagieren sich ehrenamtlich in der Hospizarbeit. Für eine gute Sterbebegleitung braucht es ein Eingehen auf den kranken Menschen mit seinen psychischen, sozialen und seelsorgerlichen Bedürfnissen. Hier wirken Freunde, Angehörige, ehrenamtliche Helferinnen und Helfer, Pflegekräfte, Ärztinnen und Ärzte, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter sowie Seelsorgerinnen und Seelsorger zusammen. Sterbende Menschen brauchen die Gewissheit, dass sie in ihrer letzten Lebensphase nicht alleine sind, sondern in jeder Hinsicht gut versorgt und begleitet werden – an vielen Stellen setzt sich die Diakonie Württemberg dafür ein, dass dieses Ziel erreicht wird.
In der letzten Lebensphase gewinnt das Thema „Vorsorgeplanung“ an Bedeutung. Insbesondere Menschen in stationären Pflegeeinrichtungen haben einen rechtlichen Anspruch auf ein entsprechendes Beratungsangebot (§132g, SGBV). Das Ziel der Beratung ist, eine individuelle Versorgung für mögliche Situationen der letzten Lebensphase eines Menschen im Voraus zu bedenken und in Form einer „Persönlichen Verfügung/ Persönlichen Willensäußerung“ schriftlich festzuhalten und zu planen. Damit sollen persönliche Wünsche und Anliegen sowie Aspekte einer medizinisch-pflegerischen Versorgung und psychosozialen Betreuung auch dann berücksichtigt werden, wenn eine selbstbestimmte Äußerung dazu nicht mehr möglich ist.