Spezialisierte Palliativversorgung
Der Begriff „palliativ“ stammt von lateinisch „pallium“ (Mantel) und „palliare“ (umhüllen, verbergen). Bei Palliativpatientinnen und Palliativpatienten steht nicht das Heilen einer Krankheit, sondern die Linderung von Symptomen und Leiden und damit eine Steigerung ihrer Lebensqualität im Vordergrund. Nach dem, wie komplex das Krankheitsbild, die individuelle Situation und die sich daraus ergebenden palliativen Maßnahmen sind, wird die Entscheidung für eine Form der Palliativversorgung getroffen. Man unterscheidet dabei zwischen Angeboten der allgemeinen (APV/AAPV) und der spezialisierten (ambulanten) Palliativversorgung (SPV/SAPV).
Spezialisierte Palliativversorgung kommt zum Einsatz, wenn das Beschwerdebild komplexer oder die einzelnen Symptome ausgeprägt sind. Die spezialisierte Versorgung muss ärztlich verordnet werden. Sie erfolgt entweder ambulant oder stationär. Im ambulanten Bereich ist die spezialisierte Palliativversorgung gesetzlich verankert als SAPV (Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung). Versicherte haben Anspruch auf SAPV, wenn sie an einer nicht heilbaren, fortschreitenden und so weit fortgeschrittenen Erkrankung leiden, dass dadurch ihre Lebenserwartung begrenzt ist und sie eine besonders aufwändige Versorgung benötigen. Damit können auch schwer erkrankte Menschen weiter in ihrer gewohnten Umgebung leben.