Grundpflege, Unterstützung im Haushalt, Behandlungspflege
Grundpflege und Unterstützung im Haushalt sind Schwerpunkte in der häuslichen Pflege. Dazu gehören Hilfe bei Körperpflege, Haut- und Haarpflege, Essen reichen, Krankenbeobachtung, Förderung der Bewegungsfähigkeit, prophylaktische Pflegemaßnahmen und anderes mehr. Hauswirtschaftliche Tätigkeiten wie Wohnungsreinigung, Einkauf etc. sind weitere Beispiele. Damit die Pflegekasse (nach SGB XI) hierfür die Kosten übernimmt, ist die Einstufung in einen Pflegegrad erforderlich.
Ein weiterer Schwerpunkt ist die Behandlungspflege. Hierbei werden in der Sozialgesetzgebung Tätigkeiten verstanden, die auf ärztliche Anordnung durch Pflegekräfte aus dem Bereich der Gesundheits- und Krankenpflege, der Kinderkrankenpflege und der Altenpflege erbracht werden. Zu diesen verordneten Leistungen gehört zum Beispiel das Anlegen von Wund- und Kompressionsverbänden, Blutdruck- und Blutzuckerkontrolle, das Verabreichen von Injektionen und Medikamentengabe.
Dies leisten die Pflegekräfte der Diakonie-Sozialstationen. Die Kostenübernahme durch die Krankenkasse setzt voraus, dass die Verordnung zuvor durch diese genehmigt wird. Eine Einstufung in einen Pflegegrad ist hier nicht erforderlich.