Dringend notwendig: mehr Hilfen für Frauen, die unter Gewalt leiden
Diakonie und Evangelische Frauen machen auf Notstand aufmerksam
Stuttgart, 5. März. Die Diakonie und die Evangelischen Frauen in Württemberg fordern mehr Hilfen für Frauen, die von Gewalt betroffen sind. Ein Ausbau des Hilfesystems sei dringend notwendig:
„Wir brauchen eine verlässliche Finanzierung und eine Erweiterung unserer Fachberatungsstellen“, sagt Oberkirchenrätin Dr. Annette Noller, Vorstandsvorsitzende des Diakonischen Werks Württemberg. Während der Pandemie habe die häusliche Gewalt gegen Frauen und auch Kinder merkbar zugenommen, die Zahl der Anfragen sei deutlich gestiegen.
Dass die Mittel für 2021 gegenüber 2020 deutlich erhöht wurden, gehe in die richtige Richtung, stellt Dina Maria Dierssen, Geschäftsführerin der Evangelischen Frauen in Württemberg, fest. Die Gewährung von Zuschüssen aus dem Bundesinvestitionsprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ und der Erweiterung des Hilfeangebots während der Corona-Zeit, zum Beispiel durch Mobile Beratungsstellen, seien wichtige Fortschritte. „Das begrüßen wir ausdrücklich.“ Doch zum Beispiel für den Neu- und Umbau von Frauenhäusern sei die Summe der Zuwendung deutlich zu niedrig bemessen.
Noller und Dierssen kritisieren auch die befristeten Projektfinanzierungen, die eine Personalplanung mit langfristiger Planungssicherheit erschwere. So werde sich der Fachkräftemangel verschärfen.
Die Evangelischen Frauen in Württemberg (EFW) und das Diakonische Werk Württemberg (DWW) fordern von der künftigen Landesregierung in Baden-Württemberg:
- Eine flächendeckende Gewährleistung von Hilfeangeboten wie Frauenschutzhäuser, Fachberatungsstellen inklusive Mobile Beratungsstellen für alle von Gewalt betroffenen Frauen mit und ohne Kinder, unabhängig von Einkommen, Alter, Religion, Wohnort oder Aufenthaltsstatus.
- Das Gewährleisten einer flächendeckenden Nachsorge-Begleitung (Second-stage) für alle von Gewalt betroffenen Frauen, ohne Projektbefristungen.
- Eine planbare, langfristig-solide Doppelfinanzierung durch das Land sowie Kommunen und Landkreise für die regionalen Fachberatungsstellen sowie eine solide Finanzierung durch das Land für die überregionalen, sogenannten „Mobilen Beratungsbereiche“ Prostitution und Menschenhandel.
Zum Hintergrund
Nach dem Inkrafttreten der sogenannten Istanbul-Konvention – „Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ – am 1. Februar 2018 hat sich Deutschland rechtlich dazu verpflichtet, Strukturen zu schaffen, um insbesondere Frauen und Kinder besser vor Diskriminierung und Gewalt zu schützen, Opfer zu unterstützen und eine effektive Strafverfolgung zu ermöglichen. Bundes- und Landesregierung sowie ihre Behörden müssen zur Umsetzung der Konvention die erforderliche Infrastruktur wie ausreichende Plätze in Frauenhäusern und Beratungsstellen und die flächendeckende Möglichkeit zur anonymen Beweissicherung nach geschlechtsspezifischer Gewalt sicherstellen.