Prämie für Pflegekräfte aus Steuern finanzieren
Vorgesehenen Arbeitgeberanteil können gemeinnützige Träger nicht aufbringen
Stuttgart, 28. April 2020. Der Vorschlag der Bundesminister Jens Spahn und Hubertus Heil zur Corona-Prämie hat die Wirklichkeit gemeinnütziger Träger nicht im Blick. „Wir hatten uns über diesen Vorschlag der Politik gefreut und ihn stark unterstützt“, sagt Oberkirchenrat Dieter Kaufmann, Vorstandsvorsitzender des Diakonischen Werks Württemberg. „Doch die Träger diakonischer Einrichtungen arbeiten gemeinnützig, dürfen für diesen Zweck also keine Rücklagen bilden.“ Die für ein Drittel der Kosten vorgesehene „selbstverpflichtete Teilfinanzierung der Prämie“ müsse deshalb fallen.
„Wir unterstützen ausdrücklich, dass pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen für die Prämienzahlung nicht belastet werden“, sagt Kirchenrätin Eva-Maria Armbruster, Vorstand Sozialpolitik im Diakonischen Werk Württemberg. Eine steuerfinanzierte Lösung hält sie für angemessen. „Die Gesellschaft erkennt jetzt den Wert der Pflege. Das legt eine Finanzierung der Prämie über die Pflegekassen sowie die Haushalte des Bundes und der Bundesländer nahe.“ Im Übrigen sei eine Prämie zwar kurzfristig ein gutes Signal, jedoch nicht dafür geeignet, die Pflege dauerhaft wertzuschätzen und den Pflegeberuf attraktiver zu machen. Ein Umbau der Pflegeversicherung müsse dringend angegangen werden.