Austausch zu neuen arbeitsmarktpolitischen Instrumenten
Teilhabe- und Qualifizierungschancengesetz waren Themen beim Fachverband Arbeitslosenhilfe.
Das Teilhabechancengesetz kann sehr arbeitsmarktfernen Menschen die Chance eröffnen, eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufzunehmen und wieder am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Parallel dazu erhalten die Beschäftigten eine ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung zur Stabilisierung des Arbeitsverhältnisses. Arbeitgeber (gewerblich, kommunal oder gemeinnützig) können anspruchsberechtigten Personen einen bis zu fünf Jahre geförderten Arbeitsplatz anbieten und dafür einen Lohnkostenzuschuss von bis zu 100% erhalten (§16i SGB II).
Aus Sicht des Evangelischen Fachverbandes Arbeitslosenhilfe war die Schaffung eines sozialen Arbeitsmarktes ein wichtiger und längst notwendiger Meilenstein zur Bekämpfung von Langzeitarbeitslosigkeit. Seit vielen Jahren haben sich die Diakonie und speziell der Fachverband Arbeitslosenhilfe für ein gesetzliches Instrument zur Bekämpfung von Langzeitarbeitslosigkeit eingesetzt. Auch die Idee des inzwischen bundesweit umgesetzten Passiv-Aktiv-Transfers (Einsparung passiver Mittel von Hartz IV zur Finanzierung einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung) hat ihren Ursprung in den Räumen des Diakonischen Werks Württemberg, als die Mitglieder des Fachverbandes an ersten Ideen dazu im Jahr 2004 tüftelten.
Bis Oktober dieses Jahres konnten in Baden-Württemberg 2.000 Fälle von §16i SGB II (Teilhabe am Arbeitsleben) profitieren. Allerdings fallen aufgrund der restriktiven Ausgestaltung des Gesetzes (i.d.R. sechs Jahre SGB II-Bezug) viele Menschen aus der Zielgruppe heraus. Strukturelle Rahmenbedingungen, wie nicht refinanzierte Kosten, in Verbindung mit z.T. massiven Vermittlungshemmnissen der Beschäftigten, stellen Beschäftigungsträger vor Herausforderungen. Der Fachverband Arbeitslosenhilfe entwickelt hierfür mögliche Ansätze und trägt diese mit in die Arbeitsmarktpolitik. Oberstes Ziel ist der Fortbestand des zunächst bis 2024 befristeten Gesetzes.
Das Qualifizierungschancengesetz stärkt den Beratungsauftrag der Bundesagentur für Arbeit und die Möglichkeiten der Förderung beruflicher Weiterbildung Arbeitsuchender. Ein Schwerpunkt des Gesetzes liegt auch auf einer Erweiterung der Möglichkeiten der Weiterbildungsförderung für Beschäftigte. Insbesondere wenn deren Tätigkeit durch neue Technologien ersetzt werden kann, deren Arbeitsplatz vom Strukturwandel bedroht ist oder wenn eine berufliche Weiterbildung in einem Engpassberuf angestrebt wird. Ein besonderer Fokus liegt dabei auch auf ungelernten Beschäftigten mit dem Ziel einer abschlussorientierten Qualifizierung. In einem informativen Austausch mit Regina Paulitz von der Regionaldirektion Baden-Württemberg der Bundesagentur für Arbeit (BA), Bereich Förderung/Berufliche Rehabilitation, und Ines Nößler vom Evangelischen Fachverband für Arbeit und Soziale Integration (EFAS) wurden auch Möglichkeiten für diakonische Träger diskutiert. So verfügt die Diakonie über eine Vielzahl an Engpassberufen. Gerade in der Gesundheits-, Kranken- und Altenpflege besteht ein hoher Fachkräftebedarf, dem das Qualifizierungschancengesetz mit den erweiterten Fördermöglichkeiten entgegen wirken kann.