Diakonie Württemberg begrüßt Ermessenslenkende Richtlinien und mahnt weitere Klärungen an
Stellungnahme zur Umsetzung der Landesheimbauverordnung (ERL-Bau)
Stuttgart, 6. März 2015. Die württembergische Diakonie begrüßt die heute von Sozialministerin Katrin Altpeter vorgestellten Ermessensrichtlinien zur Anwendung der Landesheimbauverordnung (ERL-Bau). Gleichzeitig bedauert sie deren verzögerte Veröffentlichung, nachdem die Landesheimbauverordnung bereits 2009 in Kraft getreten ist. „Dies hat vor Ort zu vielen Hemmnissen und Verzögerungen bei der Umsetzung der Vorgaben geführt“, bedauert Oberkirchenrat Dieter Kaufmann, Vorstandsvorsitzender des Diakonischen Werks Württemberg. Viele Einrichtungen kämen nun angesichts der Fristen erheblich unter Zeitdruck.
Kaufmann begrüßt, dass die Leistungserbringerverbände in die Erarbeitung der Ermessenrichtlinien an unterschiedlichen Stellen einbezogen wurden und Behörden nun endlich klare Aussagen beispielsweise zu möglichen Befreiungen oder Ermessensspielräumen bei Soll-Vorschriften treffen können. Als Beispiele nennt er die geringfügige Unterschreitung der Mindestgröße von Einzelzimmern und Ausnahmen für kleine Heime, die bei reduzierter Platzzahl in eine wirtschaftliche Schieflage geraten würden.
Die Umsetzung der Landesheimbauverordnung hängt nach Ansicht der Diakonie wesentlich davon ab, ob die betriebsnotwendigen Investitionskosten refinanziert werden können. „Es ist nach wie vor nicht geklärt, wie bei einem Abbau von Doppelzimmern und einhergehender Platzzahlreduzierung ein neuer Investitionskosten-Satz berechnet wird und ob bei einem Anbau von neuen Plätzen an ein ehemals gefördertes Gebäude dieser Satz für alle Zimmer mit gleichem Standard einheitlich gestaltet werden können“, so Kaufmann. Er fordert das Sozialministerium dazu auf, zur Klärung der Sachlage beizutragen. Auch weist er darauf hin, dass bei Baumaßnahmen aufgrund rechtlicher Regelungen zu Brandschutz, Erneuerbare-Wärme-Gesetz oder auch Auflagen zur Erdbebensicherheit weitere Kosten anfallen, die berücksichtigt werden müssten.
Das Diakonische Werk Württemberg fordert im Interesse seiner Einrichtungen eine Planungs- und Rechtssicherheit. Hinausgezögerte endgültige Entscheidungen mit bei einer längeren Übergangsfrist befristeten Befreiungen führen zu längeren Zeiten der Unsicherheit. „Für strategische Planungen, die naturgemäß langfristig angelegt sein müssen, kann dies Fehlentwicklungen und Marktnachteile zur Folge haben. Eine vollständige oder teilweise Befreiung muss bereits während der Übergangsfristen möglich sein, wenn die wirtschaftliche Unzumutbarkeit oder technische Unmöglichkeit der geforderten Maßnahmen nachvollziehbar dargestellt werden kann.“
Die Diakonie hat die Einzelzimmervorgabe im Interesse der Betroffenen vom Grundsatz her immer unterstützt. Sie fordert jedoch Kompromisse, um den Betrieb insbesondere in kleineren Einrichtungen aufrechterhalten zu können.