07. Mai 2018

Wahlrechtsausschlüsse diskriminieren Menschen mit Behinderungen

Diakonie unterstützt Berichtsantrag der SPD-Abgeordneten Sabine Wölfle

Die Diakonie Württemberg unterstützt den Antrag der SPD-Abgeordneten Sabine Wölfle am 9. Mai im Landtag, die bestehenden Wahlrechtsausschlüsse für Menschen mit Behinderungen aufzuheben. Anlass ist der Gesetzentwurf der grün-schwarzen Landesregierung zur Änderung kommunalwahlrechtlicher Vorschriften, der nicht auf die bestehenden Wahlrechtsausschlüsse eingeht.

Stuttgart, 7. Mai 2018. „Menschen mit Behinderung, für die ein gesetzlicher Betreuer in allen Angelegenheiten bestellt ist, dürfen nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein. Dies diskriminiert die Menschen mit Behinderung und schließt sie von einer gleichberechtigten Teilhabe aus“, sagt Oberkirchenrat Dieter Kaufmann, Vorstandsvorsitzender des Diakonischen Werks Württemberg. Die Diakonie in Württemberg setze sich für eine gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung ein. „Das bedeutet auch, dass diese pauschalen Wahlrechtsausschlüsse abgeschafft werden müssen.“

Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Sprecherin für Inklusion und die Belange von Menschen mit Behinderungen der SPD-Landtagsfraktion Sabine Wölfle setzt sich zunächst mit einem Berichtsantrag dafür ein und fragt, wie der Stand dazu in der Landesregierung ist und warum diese Frage in dem eingebrachten Gesetzentwurf nicht behandelt wird. Die Landesregierung hat im Koalitionsvertrag vereinbart, dass diese Form der Ausgrenzung beendet werden wird. Nun ist im Gesetzentwurf zur Änderung des kommunalen Wahlrechts keine entsprechende Änderung vorgesehen.

Hintergrund
im Frühjahr 2019 werden die Mitglieder der Kreistage und Gemeinderäte in Baden-Württemberg sowie der Regionalversammlung Stuttgart neu gewählt. Noch bestehen dabei Wahlrechtsausschlüsse für die Menschen mit Behinderungen, für die zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten ein Betreuer nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist. Es gibt jedoch einen weitreichenden politischen Konsens, dass diese Wahlrechtsauschlüsse nicht mehr fortbestehen sollen. Eine entsprechende Absichtserklärung enthält zum Beispiel auch der Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD für die Wahlen zum Deutschen Bundestag und zum Europäischen Parlament.

Nun hat die grün-schwarze Landesregierung einen Gesetzentwurf zur Änderung kommunalwahlrechtlicher Vorschriften in den Landtag eingebracht - allerdings ohne auf die bestehenden Wahlrechtsausschlüsse einzugehen. Die 1. Lesung ist für den 9. Mai 2018 vorgesehen.

Koalitionsvertrag, Zeile 4306: Politische Partizipation
„Unser Ziel ist ein inklusives Wahlrecht für alle. Wir werden den Wahlrechtsausschluss von Menschen, die sich durch eine Vollbetreuung unterstützen lassen, beenden. Wir empfehlen dem Deutschen Bundestag, in seinen aktuellen Beratungen zu Änderungen am Wahlrecht, dieses Thema entsprechend umzusetzen.“