Die 12 Instrumente und Checklisten für die Corporate Governance in der Diakonie
Der Corporate Governance Kodex für die Diakonie in Württemberg beschreibt wesentliche Grundlagen zur Leitung und Überwachung diakonischer Einrichtungen und Dienste in Württemberg und enthält Standards und Empfehlungen guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung. Hinsichtlich der Umsetzung der Corporate Governance im Unternehmen gibt der Kodex jedoch nur vereinzelt Vorgaben. Um für die Praxis eine Hilfestellung in der Umsetzung des Kodex zu liefern, sind die relevantesten Instrumente nachfolgend alphabetisch aufgelistet.
Checkliste zur Umsetzung der Regelungen bei der Umsetzung von Corporate Governance
Das 7x7 des Aufsichtsrates
Der Corporate Governance Kodex rückt das Zusammenwirken von Aufsicht und Führung in den Vordergrund. Das optimale Zusammenwirken beider Organe ist eine zentrale Grundlage für eine gute Corporate Governance in Nonprofit-Organisationen. Um die ausreichende Informationsversorgung zu gewährleisten, soll nachfolgende Checkliste mit Hilfe von 49 Fragen - auch 7x7 des Aufsichtsrats genannt - Hinweise an den Aufsichtsrat geben, welche Anforderungen angefragt werden können.
Die Effizienzprüfung des Aufsichtsgremiums
Aufsichtsgremien sehen sich neben stets neuen gesetzlichen Regelungen auch einer wachsenden Komplexität der operativen Tätigkeit der Unternehmen gegenüber. Dementsprechend steigen die Anforderungen an die Mitglieder der Aufsichtsgremien. Dies wiederum birgt entsprechend höhere persönliche Risiken der Haftung, die es zu minimieren gilt. Mit regelmäßigen (mindestens einmal jährlich) Effizienzprüfungen belegt das Aufsichtsgremium, dass es seiner Verantwortung gerecht wird. Damit lassen sich persönliche Haftungsrisiken oder Schädigungen der persönlichen Reputation vermindern. Neben der Minimierung der Haftungsrisiken bringt die Effizienzprüfung für das Aufsichtsgremium noch weitere Vorteile mit sich, wie beispielsweise die Hinterfragung der Erfüllung der Hauptaufgaben des Aufsichtsgremiums, die Verbesserung der Abläufe im Aufsichtsgremium sowie die Optimierung der Zielerreichung.
Eingruppierungshilfe für Leitungskräfte
Im Kodex heißt es „Die Vergütung der Mitglieder des Leitungsgremiums wird vom Aufsichtsgremium festgelegt.“ Weiter führt der Kodex aus, dass die Vergütung der Mitglieder des Leitungsgremiums offengelegt werden soll. Die vorliegende Orientierungshilfe gibt einen Referenzrahmen bei der Bestimmung der Vergütungen von Leitungskräften vor. Sie sorgt damit für Nachvollziehbarkeit und Transparenz der Vergütung.
Führungskräftekodex für die Diakonie im Entwurf
In Einrichtungen und Unternehmen der Diakonie sind Leitungs- und Führungsverantwortung vor spezifische Herausforderungen gestellt. Ausgangspunkt hierzu ist die Grundorientierung an der Bereitschaft, durch die Wahrnehmung von Leitungs- und Führungsverantwortung der Erfüllung des diakonischen Auftrags zu dienen. Ein Führungskräftekodex für die Diakonie liegt im Entwurf vor. Dieser ist wie eine Art Eid des Hypokrates für Ärzte zu verstehen. Er kann ergänzend zu einem Corporate Governance Kodex von den jeweiligen Nonprofit-Unternehmen zur Anwendung gebracht werden.
Geschäftsordnung für die Leitung
Die Geschäftsordnung fasst die Verfahrensregelungen des Leitungsgremiums zusammen. Das bedeutet, sie regelt den Verlauf der Sitzungen und Versammlungen des Gremiums und den Umgang mit dessen Mitgliedern. Weiter sollte sie eine Regelung zu zustimmungspflichtigen Geschäften sowie zu den Informations- und Berichtspflichten des Leitungsgremiums gegenüber dem Aufsichtsgremium enthalten. In der Regel entwirft das Leitungsgremium seine Geschäftsordnung und stimmt diese mit dem Aufsichtsrat ab.
Geschäftsordnung für das Aufsichtsgremium
Jedes Aufsichtsgremium sollte seine Funktion bzw. seine organschaftliche Stellung in der Organisation hinterfragen und sich seine damit verbundenen Aufgaben verdeutlichen. Da sich Einzelaufgaben des Aufsichtsgremiums oftmals in verschiedenen Schriftstücken wieder finden, erscheint es ratsam, die komplette Aufgabenstellung zunächst schriftlich gesondert zu fixieren. Diese Zusammenstellung kann auch die Form einer Geschäftsordnung für das Gremium annehmen.
In der Regel enthalten Geschäftsordnungen für das Aufsichtsgremium Regelungen zum Gremiumsvorsitz und dessen Stellvertretung, der Einberufung des Aufsichtsgremiums, dem Sitzungsablauf, den zustimmungspflichtigen Geschäften, der Beschlussfassung des Aufsichtsrates, der Niederschrift über die Sitzungen, die Regelungen und Verfahren der Ausschüsse des Gremiums, der Vergütung und Auslagenerstattung sowie der Verschwiegenheitspflicht der Mitglieder des Aufsichtsgremiums und deren Mitarbeiter.
Kompetenzprofil für Mitglieder des Leitungsgremiums
Der Kodex für die Diakonie in Württemberg sieht vor, dass das Leitungsgremium aus mehreren Personen (mind. zwei Personen) bestehen sollte. Da der Unternehmensleitung die eigenverantwortliche Führung der laufenden Geschäfte obliegt, werden an dieses Gremium besonders hohe Ansprüche gestellt. Diese können nur über ein entsprechendes Kompetenzprofil der Mitglieder des Gremiums erfüllt werden. Die Checkliste zum Kompetenzprofil des Leitungsgremiums soll das Aufsichtsgremium oder seinen Ausschuss bei der Bestellung eines Mitglieds der Leitungsebene unterstützen.
Kompetenzprofil für Mitglieder des Aufsichtsgremiums
Der Kodex empfiehlt die Zusammensetzung so, dass seine Mitglieder insgesamt über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse,Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen und möglichst über unterschiedliche Qualifikationen verfügen. Dabei wird die Ergänzung folgender Kompetenzen bei den Mitgliedern des Aufsichtsgremium vorgeschlagen: fachspezifische Kompetenz, theologische/diakonische Kompetenz, ökonomische Kompetenz, juristische Kompetenz.
Musterkontenplan mit Erläuterungen
Der gemeinsame Kontenrahmen der Diakonie in Baden-Württemberg dient als Grundlage für die Buchhaltung aller diakonischen Sozialunternehmen von Baden-Württemberg und hat seine Bedeutung insbesondere darin, dass einerseits hilfeartenspezifische Buchungen transparent und nachvollziehbar durchgeführt werden können und anderseits durch die Vereinheitlichung branchenbezogene Benchmarks und Betriebsvergleiche möglich werden.
Um für die Zukunft eine möglichst zeitnahe Anpassung des Musterkontenrahmens vornehmen zu können, freuen wir uns über Rückmeldungen und Verbesserungsvorschläge.
Organe in der Verantwortung - Haftungsregeln kennen und Inanspruchnahme vermeiden
Auch im Non-Profit-Sektor hat die Thematik der Haftung der Mitglieder von Leitungs- und Aufsichtsorganen mittlerweile zunehmende Bedeutung erlangt. Im Bereich der Wirtschaft haben vielbeachtete Haftungs- und Strafverfahren zur Ausbildung von „Standards guter Unternehmensführung“ (Corporate Governance) und zu rechtlichen Verschärfungen zur Durchsetzung von Haftungsansprüchen geführt. Diese Entwicklung macht auch vor dem dritten Sektor nicht Halt, da die rechtlichen Grundlagen der Organhaftung hier wie dort die gleichen sind. Durch die immer komplexeren Anforderungen an die Arbeit diakonischer Träger steigt auch die Relevanz von Haftungsfragen. Dieser Leitfaden soll eine Einführung in die Thematik bieten und als Orientierung für ehrenamtliche und hauptamtliche Mitglieder von Leitungs- und Aufsichtsorganen diakonischer Träger dienen.
Organe in der Verantwortung - Haftungsregeln kennen und Inanspruchnahme vermeiden (PDF)
Reporting EB-CARE (Musterbericht)
EB-CARE, das Risikomanagementsystem des Diakonischen Werk Württemberg, eignet sich vollumfänglich als Frühwarnsystem: Es gibt rechtzeitig Signale, so dass ein frühzeitiges Eingreifen in wirtschaftliche Schieflagen möglich ist. EB-CARE ist zudem durch die branchenspezifischen Fragen und Kennziffern-Bereinigungen spezifisch geeignet für gemeinnützige Unternehmen. Die Performance entspricht den Anforderungen an ein Expertensystem für die Analyse von gemeinnützigen Unternehmen.
EB-CARE kann daneben auch bei der Erstellung von Transparenzberichten gemeinnütziger Träger unterstützen. Die strukturierte Bilanzanalyse des nach vollständiger Dateneingabe zur Verfügung stehenden Reports kann insgesamt oder auch in Teilen zur Darstellung der wirtschaftlichen Verhältnisse herangezogen werden.