Eckpunkte zur Pflegereform unzureichend
„Die jetzt vorgelegten Eckpunkte zur Pflegereform sind in mehrfacher Hinsicht enttäuschend“, sagt Abteilungsleiterin Gabriele Hönes.
Die Leiterin der Abteilung Gesundheit, Alter, Pflege im Diakonischen Werk Württemberg sagt: „Um Eigenanteile der stationären Pflege zu stemmen, reichen den meisten Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen weder Rente noch Erspartes. Die Folge ist, dass die Sozialhilfe einspringen muss. Auch im ambulanten Bereich können Pflegebedürftige nicht mehr adäquat pflegerisch versorgt werden, denn eine Erhöhung des Pflegegelds um fünf Prozent gleicht noch nicht einmal die Inflation aus.
Außerdem werden die Pflegebedürftigen mit den Kostenanteilen der Pflegeeinrichtungen an der Ausbildung belastet. Diese Kosten müssen künftig aus Steuermitteln finanziert werden. Die Ausbildung und somit die Sicherung der Versorgung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe!
Auch eine Erstattung der Kosten für die medizinische Behandlungspflege in den Pflegeheimen ist wieder nicht vorgesehen.
Mit dem Entwurf sollen ja auch Arbeitsbedingungen für beruflich Pflegende verbessert werden – das kann ich nicht erkennen. Die Pflegereform soll den finanziellen Aufwand der Pflegeeinrichtungen bei Auslandsanwerbungen in den Landesrahmenverträgen besser berücksichtigen. Es würde allerdings auch schon helfen, wenn es unbürokratischere Anerkennungsverfahren in den Ländern geben würde.
Eine bedarfsgerechte pflegerische Versorgung muss im ambulanten und im stationären Bereich verfügbar und bezahlbar sein. Dafür sind Veränderungen im System notwendig, Ideen liegen auf dem Tisch. Eine mutige grundlegende Reform ist notwendig. Wir haben als Diakonie jahrelang gute Konzepte und Reformvorschläge vorgelegt.Es braucht jetzt endlich Mut zur Umsetzung.
Der Pflegeberuf ist attraktiv, er bietet so viele Möglichkeiten. Es gibt Aufstiegschancen und es ist ein Beruf mit Sinn. Wir haben tolle Mitarbeitende in den diakonischen Einrichtungen, die dürfen wir nicht alleine lassen. Deren Arbeitsbedingungen sind dringend zu verbessern. Das käme der gesamten Gesellschaft zugute.“
Hintergrund
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) plant, die gesetzliche Pflegeversicherung zu reformieren. Hier liegen mittlerweile Eckpunkte vor (Entwurf eines Gesetzes zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege (Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz – PUEG). Diese neue Reform soll in zwei Schritten erfolgen. Zum 1. Juli 2023 soll die Finanzgrundlage stabilisiert werden. In einem zweiten Schritt würden sämtliche Leistungsbeträge zum 1. Januar 2025 angehoben.