01. Dezember 2022

Auf dem Weg zu echter Partizipation

  • Die Diakonie Württemberg unterstützt Menschen mit Behinderungen, einen Fuß ins Quartier zu bekommen – dazu braucht es aber eine offene Gesellschaft
  • Stockende Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes torpediert Partizipation

Stuttgart, 1. Dezember 2022. Die Diakonie Württemberg ruft zur Beteiligung von Menschen mit Behinderungen und psychischen Erkrankungen auf. „Menschen mit Einschränkungen haben das Recht, sich selbstbewusst bewegen und mitbestimmen zu können. Dazu müssen sie oftmals befähigt werden und dazu brauchen sie Menschen, die sie offen annehmen und auch mal den ersten Schritt tun“, sagt Oberkirchenrätin Dr. Annette Noller, Vorstandsvorsitzende des Diakonischen Werks Württemberg, zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung am 3. Dezember. „Partizipation bedeutet, nicht nur dabei zu sein, sondern mitzugestalten und Einfluss zu nehmen“, sagt Noller.

„Klar ist, dass für die Diakonie Württemberg Quartiere nur dann inklusiv sind, wenn insbesondere auch Menschen mit Behinderungen dort volle Partizipation leben können. Dazu brauchen sie Zugänge und in vielen Fällen auch dauerhaft Begleitung“, sagt Dr. Kornelius Knapp, Vorstand Sozialpolitik im Diakonischen Werk Württemberg. Dafür biete die Diakonie Württemberg wirksame „Empowerment“-Angebote. Er verweist auf das diakonische Projekt „Aufbruch Quartier“. Hier werden Strukturen geschaffen, damit Menschen mit Einschränkungen in Baden-Württemberg leichter ihre Bedarfe geltend machen und ihre Sichtweise einbringen können. Zum Beispiel beim Auftakt zur ersten inklusiven Quartierskonferenz im Heilbronner Neckarbogen: Mit Hilfe von Bildern haben die Bewohnerinnen und Bewohner am Rand der ehemaligen Bundesgartenschau ihre Wunschplätze gestaltet. Sie äußerten ihre Meinungen dazu, was es braucht, damit sich Menschen mit und ohne Behinderungen gut begegnen und austauschen können. Gemeinsam wurden Ideen für ein lebendiges Quartier entwickelt, das zusammen gestaltet und belebt wird.

Wichtige Voraussetzung für die Teilhabe von Menschen mit Behinderung ist für die Diakonie, dass das Bundesteilhabegesetz (BTHG) in Baden-Württemberg „endlich Wirkung zeigt“. Die Diakonie Württemberg kritisiert, dass die Umsetzung des BTHG, das die Rechte der Menschen mit Behinderungen deutlich stärken soll, derzeit stockt. Weil die kommunale Selbstverwaltung Verhandlungen blockiere, muss sich nach Ansicht der Diakonie jetzt das Land einschalten. Allein die Diakonie Württemberg müsse in den nächsten sieben Monaten rund 800 Verhandlungen führen, die sich aufgestaut hätten.

www.aufbruch-quartier.de