Neue Corona-Regeln für den Herbst lückenhaft
Diakonie Württemberg fordert wirkungsvollen Infektionsschutz anstelle symbolischer Regelungen.
Stuttgart, 4. August 2022. Die gestern von den Bundesministern für Gesundheit sowie für Justiz vorgestellten Corona-Regeln für den Herbst sind aus Sicht der Diakonie Württemberg unzureichend. Informationen zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht, die offiziell bis zum 31.12.2022 gilt, fehlen im neuen Regelkatalog. „Wir brauchen eine klare Positionierung diesbezüglich“, sagt Dr. Kornelius Knapp, Vorstand Sozialpolitik des Diakonischen Werks Württemberg. „Es braucht unbedingt einen Schutz der vulnerablen Gruppen in unseren Diensten und Einrichtungen, dieser ist durch eine Impfpflicht beim Personal aber nicht gewährleistet. Solange Besucherinnen, Besucher, Bewohnerinnen und Bewohner keiner Impfpflicht unterliegen, ist die einrichtungsbezogene Impfpflicht unsinnig.“ Die hohe Impfquote bei Beschäftigten und Klient*innen, lückenlose Testung, konsequentes Maskentragen und die medizinische Kompetenz der Beschäftigten gewährleisten einen wirkungsvollen Infektionsschutz.
Die Verantwortlichen für die mehr als 250 Pflegeheime der Diakonie in Württemberg pflichten ihrem Verband bei und fordern ebenfalls eine sofortige Aussetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht. Sowohl in den Diakonie- /Sozialstationen als auch in den stationären Einrichtungen und Tagespflegen meldet der Verband eine Vielzahl unbesetzter Stellen: Ungeimpfte neue Mitarbeitende können nicht eingestellt werden, erste Kündigungen sind bereits erfolgt, weitere werden befürchtet. Daraus resultiert eine zusätzliche Belastung auch für die geimpften Pflegekräfte. Die jetzige Impfpflicht dürfe keinesfalls über den 31.12.2022 verlängert werden.
Auch die im Württembergischen Evangelischen Fachverband für Altenhilfe (WEFA) zusammengeschlossenen Träger stationärer Einrichtungen und der Evangelische Landesverband der Diakonie und Sozialstationen e.V. warnen vor Personalengpässen: „In der momentanen Situation sehen wir uns nicht in der Lage, die Versorgung nachhaltig sicherzustellen und sind gezwungen, die ambulante Versorgung und die Belegung in den stationären Einrichtungen an die vorhandenen Kapazitäten anzupassen. Dies kann nur durch Aufnahmestopp und temporäre Schließung von einzelnen Pflegeplätzen oder ganzen Bereichen erfolgen. Nur dadurch kann die Qualität der Versorgung der Menschen in den Diensten und Einrichtungen sichergestellt werden.“ Zwar müssen Besucherinnen und Besucher einer Pflegeeinrichtung ab Herbst wieder einen negativen Corona-Test vorlegen. Für diese Maßnahmen braucht es jedoch wiederum eine vollumfängliche Refinanzierung sämtlicher Personal- und Sachkosten in den Einrichtungen der stationären Altenhilfe. „Die wirtschaftlichen Risiken durch die Corona-Pandemie bestehen weiter, mit drohenden Personalengpässen und ohne einen zusätzlichen Pflege-Rettungsschirm lassen sich diese Regeln nur schwer umsetzen“, so Knapp.