13. März 2025

Unabhängige regionale Aufarbeitungskommissionen (URAKs) nehmen Arbeit auf

Zwei Menschen aus Draht sitzen Rücken an Rücken und in ihnen sind zwei kleine Kinder aus Holz, die sich anschauen.
© Gerome Viavant

Württembergische Kommission konstituiert sich am 27. März

Stuttgart, 13. März 2025. Die unabhängige Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in der evangelischen Kirche und Diakonie tritt in eine neue Phase ein. Unabhängige Regionale Aufarbeitungskommissionen (URAKs) nehmen bundesweit ein Jahr nach der Veröffentlichung der Aufarbeitungsstudie „ForuM“ in den kommenden Wochen ihre Arbeit auf. Insgesamt neun Kommissionen, die in regionalen Verbünden über landeskirchliche Grenzen hinweg errichtet wurden, werden künftig Fälle sexualisierter Gewalt quantitativ erheben, Strukturen analysieren, den Umgang mit betroffenen Personen evaluieren und Kirche und Diakonie zu weiteren notwendigen Maßnahmen beraten. Die Einrichtung der Kommissionen geht zurück auf eine gemeinsame Erklärung zwischen der Unabhängigen Beauftragten der Bundesregierung für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und der Diakonie Deutschland, unter direkter Mitwirkung des Beteiligungsforum Sexualisierte Gewalt in der EKD. In dieser Erklärung wurde Ende 2023 ein Standard festgelegt, der nun Grundlage für die Arbeit der Kommissionen ist.

Die URAKs setzen sich zusammen aus Betroffenen, Expertinnen und Experten, die gesellschaftliche Verantwortung tragen, sowie Vertreterinnen und Vertretern der Landeskirchen und Landesverbände der Diakonie. Um die Unabhängigkeit der Aufarbeitungskommissionen zu gewährleisten, dürfen nur weniger als die Hälfte der Mitglieder Beschäftigte der evangelischen Kirche oder der Diakonie sein oder einem ihrer Gremien angehören. Die Mitglieder aus dem Kreis der Betroffenen werden durch die Betroffenenvertreterinnen und -vertreter selbst benannt. Externe Experten und Expertinnen werden unabhängig durch die jeweiligen Landesregierungen benannt.

Die württembergische URAK startet am 27. März 2025. Katharina Binder ist deren Geschäftsführerin. Die Kommissionsmitglieder werden am 28. März im Rahmen der Synodaltagung der Württembergischen Evangelischen Landessynode vorgestellt.

In allen Kommissionen ist die direkte Beteiligung betroffener Personen zentral. Deshalb wurden im Zuge der Vorbereitungen in allen Verbünden betroffene Personen zu einem Forum eingeladen, bei dem über die Kommission und ihre Aufgabe informiert wurde. Aufbauend auf diesem Forum für Betroffene fanden Workshops statt, aus denen dann Betroffenenvertretungen entstanden. Aus den Betroffenenvertretungen werden wiederum Mitglieder in die URAKs entsandt. Diese tragen Informationen zur Arbeit der URAKs direkt wieder ein in die jährlichen Foren für betroffene Personen, die dem Austausch und der Vernetzung dienen.