Positionspapier für eine politische Entscheidung über die Anwendung vorgeburtlicher Untersuchungen
Mit der Entwicklung von verschiedenen neuen Bluttests (Nichtinvasive Pränataltests = NIPT) sind werdende Eltern in Deutschland ab Beginn der Schwangerschaft mit einem noch größeren Angebot vorgeburtlicher Untersuchungen konfrontiert, die nach Besonderheiten beim werdenden Kind suchen.
Durch manche vorgeburtlichen Untersuchungen, wie den Ultraschall, können werdende Eltern Informationen über medizinisch sinnvolle Handlungsoptionen für den weiteren Verlauf der Schwangerschaft, die Geburt oder die Zeit danach bekommen. Die NIPT suchen jedoch ausschließlich nach genetischen Varianten, wie dem Down-Syndrom (Trisomie 21), die nicht behandelt werden können und auch nicht müssen. Die einzige Handlungsoption, die sich für werdende Eltern aus einem solchen pränataldiagnostischen Testergebnis ergeben kann, ist die Entscheidung für oder gegen einen (späten) Schwangerschaftsabbruch. Der selektive Charakter dieser und einiger anderer vorgeburtlicher Untersuchungen wird schon lange von verschiedenen zivilgesellschaftlichen Organisationen kritisiert.
Nun soll die Testung auf die genetischen Varianten Trisomie 13, 18 und 21 schon bald von der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) finanziert werden können. Jedoch steht die politische Entscheidung des Bundestages darüber noch aus, unter welchen Bedingungen werdende Eltern welche Informationen über ihr werdendes Kind erhalten sollen.
Auch angesichts der Forschung zu weiteren Tests auf zahlreiche andere genetische Varianten sowie Krankheitsdispositionen braucht es dringend eine politische Debatte. Zu diesen medizintechnischen Angeboten, die lediglich Informationen über bestimmte Merkmale und keine therapeutischen Handlungsoptionen ergeben, muss das Parlament gesetzliche Regelungen beschließen.