Nichtinvasivem Pränataltest keine Kassenzulassung geben
Offener Brief weist auf hohe Fehlerquote und fehlende Debatte hin
Stuttgart, 9. Februar 2021. Gemeinsam mit einem breiten zivilgesellschaftlichen Bündnis fordert die Diakonie Württemberg den Vorsitzenden des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), Prof. Josef Hecken, in einem Offenen Brief auf, den Beschluss über die Kassenzulassung des vorgeburtlichen Bluttests auf das Down-Syndrom und andere Trisomien zurückzustellen.
Grund dafür sind die vielen falsch-positiven Ergebnisse bei den Tests und Unklarheiten bei ethischen und gesellschaftspolitischen Folgen einer Kassenfinanzierung des nichtinvasiven Pränataltests (NIPT) für die Trisomien 13, 18 und 21. „Es werden jetzt Fakten geschaffen für eine breite Selektion von Föten mit Down-Syndrom, ohne dass der Bundestag darüber debattiert hat“, moniert Dr. Annette Noller, Vorstandsvorsitzende des Diakonischen Werks Württemberg.
Die Unterzeichner betonen, dass es sich bei dem NIPT nicht um ein gesichertes Diagnoseverfahren handelt, sondern um einen Suchtest, der lediglich mit hoher Wahrscheinlichkeit vorhersage, ob eine Trisomie vorliegt oder nicht. Dabei komme es – insbesondere bei jüngeren Frauen und bei den Trisomien 13 und 18 – statistisch zwingend zu einer hohen Anzahl falsch-positiver Testergebnisse. „Gerade weil das hohe Risiko des NIPT für falsche Testergebnisse in Fachkreisen bekannt ist, regeln die medizinischen Leitlinien bereits klar, dass aus medizinischer Sicht jedes auffällige positive Testergebnis aus einem NIPT durch eine invasive Untersuchung abgeklärt werden muss. Der NIPT ersetzt also die Fruchtwasseruntersuchung nicht grundsätzlich. Damit ist das zentrale Argument des G-BA für eine Kassenzulassung sachlich falsch“, heißt es. Der G-BA habe gegen seine eigene Ankündigung eine Indikation beschlossen, die ein Screening vor allem bezüglich des Down-Syndroms ermöglicht.
Zu den Erstunterzeichnenden des Offenen Briefes gehören neben der Diakonie Württemberg und dem Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e. V. Elternvereine, die Bundesvereinigung Lebenshilfe, Selbstvertretungen behinderter Menschen ebenso wie das Netzwerk gegen Selektion durch Pränataldiagnostik. Weitere Unterzeichnende kommen ständig hinzu.