Rechte für mobile Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer stärken
Am 30. Juli, dem Internationaler Tag gegen Menschenhandel, tritt die Neuregelung der EU-Entsenderichtlinie in Kraft
Stuttgart, 29. Juli 2020. Zum Internationalen Tag gegen Menschenhandel am 30. Juli weist das Diakonische Werk Württemberg auf prekäre Arbeitsverhältnisse mit ausbeuterischem Potenzial in Deutschland hin, die wie sexuelle Ausbeutung eine gravierende Menschenrechtsverletzung darstellt. Die Diakonie begrüßt als wichtigen Schritt für bessere Rahmenbedingungen die am 30. Juli in Kraft tretenden EU-Entsenderichtlinie.
„Das Menschenrecht auf einen fairen und angemessenen Lohn, sichere Arbeitsbedingungen und Schutz vor Ausbeutung wird angetastet durch Umgehungsstrategien der in Deutschland geltenden Mindestlöhne, Tarife und Arbeitsschutzgesetze, absichtliche Täuschungen über den zu erwartenden Verdienst oder durch hohe an Arbeitsvermittler zu zahlende Gebühren“, sagt Oberkirchenrat Dieter Kaufmann, Vorstandsvorsitzender des Diakonischen Werks Württemberg. Auch kämen unangemessen hohe Mieten für einfachste Unterbringung in Mehrbettzimmern hinzu.
Systematische Arbeitsausbeutung und prekäre Arbeitsverhältnisse mit ausbeuterischem Potenzial seien tägliche Realität – weltweit wie hierzulande. „Menschen dürfen nach dem Willen Gottes niemals zu Objekten werden, über die verfügt werden kann und die nach ökonomischem Nutzen beurteilt und behandelt werden dürfen“, so Oberkirchenrat Dieter Kaufmann.
Kaufmann betont, die Verantwortung für das Wohlergehen von Menschen und für die Achtung ihrer Rechte dürfe nicht bis zur Unkenntlichkeit und Unfassbarkeit zwischen Betrieben, Subunternehmen und weiteren Zwischenagenturen verschoben werden: „Wir begrüßen alle Schritte, die gesetzliche Rahmenbedingungen zur Unterbindung von Menschenhandel und prekären Arbeitsverhältnissen schaffen und den Betroffenen helfen, sich gegen erfahrenes Unrecht zur Wehr zu setzen.“ Dazu zählen auch die Neuregelung der EU-Entsenderichtlinie, die ab 30. Juli 2020, und der Gesetzentwurf für die Fleischindustrie, dessen Regelungen ab 2021 gelten sollen.
Nachholbedarf sieht Kaufmann bei der konsequenten Umsetzung von Gesetzen. Die bisherigen Verschärfungen der Rahmenbedingungen für Werkverträge und Leiharbeitsverhältnisse hätten noch nicht dazu geführt, den Missständen bei den Arbeits- und Wohnverhältnissen zum Beispiel von Beschäftigten in der Fleischindustrie wirklich beizukommen. Verantwortungsträger aller Ebenen müssten hier sehr genau hinschauen, verstärkt kontrollieren und entschlossener handeln, verlangt Kaufmann. Zwingend notwendig sei auch, dass Beschäftigte verständlich über ihre Rechte informiert und bei der Durchsetzung unterstützt werden. Die Diakonie Württemberg fordert einen einheitlichen gesetzlichen Rahmen für alle mobilen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, der sich auf die Rechte der Person bezieht – unabhängig davon, in welcher Branche jemand tätig ist und der auch Drittstaatsangehörige mit berücksichtigt.
Die hohe Zahl von mobilen Arbeitnehmenden speziell aus Osteuropa und dem Westbalkan sieht die Diakonie Württemberg als Ausdruck europäischer Mobilität in einem gemeinsamen Wirtschafts- und Sozialraum. Allerdings bestehen zwischen den europäischen Ländern nach wie vor große Unterschiede in den Bereichen Einkommen und soziale Absicherung bei Krankheit, Alter und Arbeitslosigkeit. Der hohe Migrationsdruck mit der Erwartung, im Ausland Geld für die Existenzsicherung der Familie verdienen zu können, macht Menschen anfällig für Ausbeutung und prekäre Arbeitsverhältnisse.
Die Diakonie Württemberg setzt auf legale Migration, Anreize für Bildung und Qualifizierung, Information und Beratung bereits in den Herkunftsländern, grenzübergreifende Zusammenarbeit von Wohlfahrtspflege wie auch von Behörden, niedrigschwellige Beratungs- und Beschwerdestellen hierzulande sowie auf gerechte Modelle für temporäres Arbeiten in Deutschland. Die beste Prävention gegen Ausbeutung und Menschenhandel sieht Oberkirchenrat Kaufmann in der Selbstbefähigung der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen und in der Angleichung der Lebensverhältnisse in Europa mit Mindeststandards in den Bereichen Sozialschutz und Absicherung von Lebensrisiken.