Grundpositionen und Leitlinien diakonischer Jugendberufshilfe
Forderungen und Handlungsempfehlungen der Diakonie Württemberg
Jedem jungen Menschen muss eine Ausbildung und berufliche Qualifizierung nach seinen Wünschen und Fähigkeiten möglich sein. Ein Recht auf Ausbildung in Form einer Garantie eines dualen Angebotes für alle jungen Menschen ist umzusetzen.
Konzepte der Kooperation von Wirtschaft und Jugendberufshilfe sind weiter zu entwickeln und zu fördern. Erfolgreiche betriebliche und betriebsnahe Angebote und Modelle, wie das der Assistierten Ausbildung, sind zu stärken und zu fördern.
Für einen positiven Umgang mit Inklusion in Zusammenhang mit dem Übergang in Ausbildung und Beruf sind passgenaue und bedarfsorientierte Angebote für alle jungen Menschen im Übergang von der Schule in Ausbildung und Beruf zu entwickeln und vorzuhalten.
Angebote und Modelle der Jugendberufshilfe müssen auskömmlich und verlässlich finanziert sein. Alternativen zum derzeitigen Vergabeverfahren sind – etwa wie im Wege des sozialrechtlichen Dreieckverhältnisses – nicht nur zu prüfen, sondern dringend zu entwickeln und vorzuhalten.
Bei der Anwendung des Vergabeverfahrens zur Organisation und Finanzierung von Angeboten im Übergang Schule, Ausbildung und Beruf zu beachten:
- Tarife und tarifliche Bindungen von Trägern müssen bei der Vergabe von Maßnahmen Anerkennung und Berücksichtigung finden.
- Maßnahmen müssen für die Träger auskömmlich und dürfen kein Verlustgeschäft sein. Der Preisdruck darf nicht dazu führen, dass eine tarifliche Vergütung von Mitarbeitenden in der Jugendberufshilfe in Frage gestellt wird, lokale Strukturen und Netzwerke zerschlagen, die Wettbewerbsfähigkeit diakonischer Einrichtungen der Jugendberufshilfe weiter massiv gefährdet ist und vor allem: dass sinnvolle und wichtige Angebote für junge Menschen im Übergang von Schule, Ausbildung und Beruf nicht mehr angeboten werden können
- Ein kohärentes Fördersystem, das benachteiligte Jugendliche mit aufeinander abgestimmten bedarfsgerechten Angeboten zur beruflichen Integration führt, benötigt bewegliche, anpassungsfähige, sichere und langfristige Angebote. Die Diakonie Württemberg spricht sich für eine Vergabepraxis aus, die diesen Anforderungen genügt und die die Bedürfnisse und Anforderungen der jungen Menschen berücksichtigt.
- Im Mittelpunkt muss stets jeder einzelne junge Mensch mit seinen Wünschen und Fähigkeiten stehen und nicht etwa Förderkategorien und eingekaufte Platzkontingente einzelner Maßnahmen.
Die gemeinsame Verantwortung von Kommunen, Land und Arbeitsverwaltung im Bereich der beruflichen Integration junger Menschen ist wieder zu stärken, um Angebote wieder stärker an langfristige Partnerschaften mit qualifizierten und verlässlichen Anbietern zu orientieren.
Die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Rechtskreisen und an den Schnittstellen – etwa von SGB II, SGB III und SGB VIII ist zu optimieren. Diese muss im Rahmen der individuellen Hilfe bei Bedarf und / oder auf Wunsch des Jugendlichen erfolgen. Dabei sind neben den Grundsicherungsträgern, der Bundesagentur für Arbeit, insbesondere die freien und öffentlichen Träger der Jugendhilfe einzubeziehen.
Stuttgart, Februar 2014