Bad Boller Denkanstöße
Ergebnis des Internationalen Diakoniekongresses vom 9. bis 11. März 2011 - Verabschiedet vom Plenum des Diakoniekongresses am 11. März 2011
Vom 9. bis 11. März haben sich 250 Menschen mit und ohne Behinderungen in der Evangelischen Akademie Bad Boll zum bisher ersten internationalen und inklusiven Diakoniekongress getroffen. Sie kamen aus Brasilien, Deutschland, Frankreich, den Niederlanden, Südkorea und Tansania. Das Thema lautete: „All inclusive!? – Die UN - Behindertenrechtskonvention als Herausforderung für die diakonische Arbeit.“
Ziel ist eine Gesellschaft, in der alle Menschen mit und ohne Behin-derungen ihren Platz haben. Gemeinsam wurden Ideen für die Zukunft entwickelt. In Workshops wurden Hoffnungen, Visionen und zentrale Forderungen ausgetauscht und als Denk-Anstöße aufgeschrieben.
Die Denk-Anstöße sind ein Zwischenschritt bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Als Diakonie und Kirche werden wir die Denk-Anstöße in Politik und Gesellschaft ins Gespräch bringen und an der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention weiter arbeiten.
1 .Gemeinsam lernen – Zugang zur Bildung
Die UN-Behindertenrechtskonvention fordert ein inklusives Bildungssys-tem für lebenslanges Lernen. In Deutschland werden Schulen und Bildungsmöglichkeiten bislang nach Leistungsgesichtspunkten geordnet. Es gibt ein ausgeprägtes Sonderschulwesen. In diesem werden Menschen mit Behinderungen sehr spezialisiert gefördert, aber gleichzeitig ausgesondert.
Unsere Denk-Anstöße sind:
• Wir wollen eine Schule. Dort lernen alle Kinder und Jugendlichen zusammen: Sie erwerben Bildung, Selbstbewusstsein und soziale Fähigkeiten. Dadurch finden sie einen guten Platz in der Gesell-schaft.
• Wir wollen, dass in der inklusiven Schule alle vorhandenen Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kompetenzen der Fachkräfte gebündelt werden.
• Schritt für Schritt setzen wir uns für folgende Rahmenbedingungen ein: Kleine Klassen, persönliche Begleitung, Inklusion schon in Kindergarten und Kinderkrippen, Teams aus vielen unterschiedlichen Fachleuten und Finanzierung aus einer Hand.
2.Teilhabe und Zugang zur Arbeit
Die UN-Behindertenrechtskonvention fordert einen Arbeitsmarkt, der für Menschen mit Behinderungen zugänglich ist und ihnen die Möglichkeit bietet, ihren Lebensunterhalt selbst zu verdienen. Das deutsche System für Arbeit für Menschen mit Behinderungen ist weltweit einmalig. In den Werkstätten für behinderte Menschen werden Sonderarbeitsplätze angeboten. Dies geschieht um den Preis der Ausgrenzung aus dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Um Teilhabe und den Zugang zu guter Arbeit zu ermöglichen, sind verlässliche Rahmenbedingungen notwendig.
Unsere Denk-Anstöße sind:
• Wir brauchen mehr unterschiedliche Angebote im Übergang von der Werkstatt für behinderte Menschen zum allgemeinen Arbeitsmarkt. Dadurch entstehen mehr Wahlmöglichkeiten.
• Wir wollen, dass die Schwerbehindertenquote dem Anteil von Menschen mit Schwerbehinderungen im arbeitsfähigen Alter ent-spricht. Die Kirche und Diakonie gehen mit gutem Beispiel voran.
• Wir wollen gutes Geld für gute Arbeit. Wir erwarten auch in der Werkstatt für behinderte Menschen einen Arbeitslohn, der zum Le-ben reicht.
• Wir brauchen vom Personal Wertschätzung für unsere gute Arbeit und unsere Ideen. Ehrlichkeit, Lob, Vertrauen und klare Einarbeitung: das ist gute Assistenz.
3. Mitbestimmung für Menschen mit Behinderungen
Die UN-Behindertenrechtskonvention stellt fest, dass die Bürgerrechte von Menschen mit Behinderungen nicht ausreichend beachtet werden. Die Staaten und Gesellschaften haben sich verpflichtet, Menschen mit Behinderungen in besonderer Weise zu unterstützen, damit sie ihre staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten wahrnehmen können.
Unsere Denk-Anstöße sind:
• Setzt die UN-Behindertenrechtskonvention im Alltag um. Wenn Staaten oder öffentliche Institutionen die Konvention nicht einhalten, müssen sie zur Verantwortung und gegebenenfalls zur Rechenschaft herangezogen werden.
• Nehmt in der Öffentlichkeit Rücksicht auf alle Arten von Be-hinderungen. Dazu helfen Symbole, Bilder, Gebärdensprache, Vereinfachung, z.B. bei Automaten, und Barrierefreiheit. Dadurch wird das Leben für alle besser.
• Übergeht uns nicht, sondern begegnet uns auf Augenhöhe. Lasst uns teilhaben an öffentlichen Gremien, zum Beispiel am Kirchen-gemeinderat, und in Vereinen. Nehmt ernst, dass Menschen mit Behinderungen die gleiche Anerkennung vor dem Recht haben.
• Schreibt uns nicht vor, was wir nicht können, sondern seht und zeigt uns unsere Möglichkeiten.
• Achtet unsere persönlichen Rechte und Pflichten mehr als Struktu-ren und Geld.
4. Wohnen in der Gemeinde – wo und wie wir wollen
Menschen mit Behinderungen haben nach der UN-Behindertenrechts- konvention das Recht zu wählen, wo und mit wem sie leben wollen. Selbstbestimmtes Leben und bedarfsgerechte Unterstützung und Ver-sorgung müssen zusammenkommen. Dies ist eine Herausforderung für die Menschen mit Behinderungen, die Gesellschaft sowie die Einrichtungen und Dienste der Diakonie.
Unsere Denk-Anstöße sind:
• Alle öffentlichen Bereiche, wie z.B. Arztpraxen, Behörden, Einkaufszentren, Verkehrsmittel, müssen barrierefrei sein.
• Es muss unterschiedliche Wohnformen geben und ein Wechsel der Wohnform muss möglich sein.
• Alle Menschen müssen ihre Wohnform wählen können. Wenn notwendig, müssen sie die entsprechende Unterstützung be-kommen – aber nicht zum Spartarif.
5. Assistenz zum selbstbestimmten Leben
Die UN-Behindertenrechtskonvention fordert ein neues Verständnis von Behinderung. Bisher wurde Behinderung dadurch bestimmt, was ein Mensch nicht kann. Jetzt gilt ein Verständnis, das die Verschiedenheit der Menschen als Gewinn sieht. Das bedeutet für Menschen mit Behinderungen: Sie leben selbstbestimmt mit der persönlichen Assistenz, die sie brauchen. Sie sind Expertinnen und Experten in eigener Sache. Das erfordert ein Umdenken der Fachkräfte, die Menschen mit Behinderungen begleiten und unterstützen.
Unsere Denk-Anstöße sind:
• In der Unterstützung von Menschen mit Behinderungen brauchen wir Fachkräfte eine Grundhaltung der Achtsamkeit. Wir befürwor-ten, dass Menschen mit Behinderungen sagen: „Nichts ohne uns über uns“.
• Als Fachkräfte wollen diese Haltung in die Praxis umsetzen. Dazu brauchen wir die passende Ausbildung, Fortbildung und Weiterbildung. Sie muss das Nachdenken über eigene Interessen und Ängste beinhalten.
• Als Fachkräfte unterstützen wir die sozialen Netzwerke der Menschen mit Behinderungen. Die Unterstützungs-Arbeit der Fachkräfte findet im Sozialraum statt. Das heißt: Wir Fachkräfte verstehen uns als Teil des Sozialraums. Gemeinsam arbeiten wir daran, dass Eigeninitiativen von Menschen mit Behinderungen gelingen und sie ihre Interessen vertreten können.
• Der Prozess des Umdenkens ist noch lange nicht abgeschlossen. Es gibt viele offene Fragen, über die wir uns nicht einig sind. Zum Beispiel überlegen wir als Fachkräfte noch, ob die Begriffe „Dienstleistung“ und „Kundenorientierung“ unsere Arbeit richtig beschreiben.
6. Partnerschaft, Familie und andere Formen des Zusammenlebens
Menschen mit Behinderungen haben eigene Vorstellungen von ihrem Leben. Die UN-Behindertenrechtskonvention sagt, dass Menschen mit Behinderungen in Fragen von Partnerschaft, Familie und Kindern gleiche Rechte haben wie alle anderen. Die Fürsorge der Unterstützer kann leicht zur Bevormundung werden. Die Herausforderung steckt darin, die Lebenspläne von Menschen mit Behinderungen zu respektieren.
Unsere Denk-Anstöße sind:
• Ich will bestimmen, mit wem ich zusammen wohne.
• Alle sollen freie Wahl haben, wie und wo sie leben.
• Meine Eltern sollen meine Wahl unterstützen.
7. Gemeinsam Spiritualität leben in der Kirchengemeinde
Kirchengemeinden sind Teil des Sozialraums. Sie haben viele Möglichkeiten, Menschen mit und ohne Behinderungen gemeinsam Heimat zu geben. In den meisten Gemeinden gibt es dieselben Berührungsängste wie in der Gesellschaft insgesamt. Diese lassen sich überwinden, wenn die Gemeinde damit ernst macht, dass sie ein Leib ist.
Unsere Denk-Anstöße sind:
• Wir wollen ein wertschätzendes und lebendiges Miteinander aller in der Kirchengemeinde.
• Wir wollen alle Gottesdienste, Taufen, Abendmahlsfeiern, Hochzei-ten und Beerdigungen so feiern, dass alle Menschen wertgeschätzt werden.
• Bei der persönlichen Spiritualität achten wir darauf, dass jeder seine Form finden kann und dabei unterstützt wird. Dazu gehört, dass allen die Teilhabe an der Gemeinschaft ermöglicht wird.
• Wir wollen Mitbestimmungs- und Mitwirkungsmöglichkeiten in der Kirche durch Inklusionsteams oder Inklusionsbeauftragte, die im Kirchengemeinderat verankert sind.
Bad Boll, 11. März 2011
Beschlossen vom Plenum des Internationalen Diakoniekongresses „All inclusive!?“ am 11. März 2011. Der Kongress wurde getragen vom Diakonischen Werk Württemberg, der Evangelischen Akademie Bad Boll, der BruderhausDiakonie Reutlingen, der Diakonie Stetten, der Evangelischen Gesellschaft Stuttgart und der Samariterstiftung in Nürtingen.
Diakonisches Werk Württemberg
Heilbronner Str. 180
70191 Stuttgart
Tel.: 0711 1656-230
E-Mail: haerer.b(at)diakonie-wuerttemberg.de