Diakonie Baden-Württemberg zur Landtagswahl 2016
Pflege - Inklusion - Arbeitsmarktpolitik - Flucht und Migration
Pflege
Ausgangslage
Kirchliche Träger sind die Säulen der pflegerischen Infrastruktur im Land. Die Rahmenbedingungen für die Pflege sind in Baden-Württemberg (noch) gut. Die Pflegequote ist niedrig. Der Bedarf wird aber deutlich ansteigen. Stationäre und ambulante Pflege müssen ausgebaut werden. Insbesondere stationäre Pflegeplätze werden fehlen. Deshalb ist Personalgewinnung die zentrale Herausforderung für die Zukunft. In den kommenden Jahren werden mehr als 40.000 zusätzliche Pflegekräfte gebraucht. Dieser Bedarf wird nicht gedeckt werden können. Mit insgesamt 122.000 Beschäftigten ist die Pflege ein bedeutender wirtschaftlicher Faktor im Land. Allein für stationäre Neubauten werden hochgerechnet Investitionen in Höhe von 2,3 Milliarden Euro in den kommenden 15 Jahren erwartet. Hinzu kommen die Ausgaben für die Sanierung bestehender Gebäude. Für die Träger in der stationären Pflege birgt die Umsetzung der Heimbauverordnung existenzbedrohende finanzielle Risiken.
Forderungen
Die Weiterentwicklung der Pflege in Baden-Württemberg ist nur durch stabile und auskömmliche Finanzierung möglich. Wie in anderen Dienstleistungsbereichen sind auch in der Altenhilfe die Personalkosten ein entscheidender Faktor. Kirchlich-diakonische und caritative Träger bezahlen ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach Tariflöhnen. Wenn Menschen auch künftig in der Pflegearbeiten wollen, müssen die Arbeitgeber in der Pflege an dieser Linie festhalten. Arbeitsplätze müssen attraktiv bleiben. Gute Anleitung von Schülern und neuen Mitarbeitern kostet. Dies muss durch die Vergütung voll refinanzierbar sein.
Inklusion
Ausgangslage
Die UN-Behindertenrechtskonvention formuliert klare Botschaften und Aufträge an Politik und Verwaltung. Diese sind an verschiedenen Stellen in die Koalitionsvereinbarung der amtierenden Landesregierung eingeflossen. Unabhängig davon ist die Umsetzung der Konvention eine parteiübergreifende Zielsetzung. In der ablaufenden Legislatur-Periode hat Baden-Württemberg wichtige Schritte in diese Richtung unternommen mit der Novellierung des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes, mit der Aufstellung des Landesaktionsplanes, mit der Förderung des Umbaus der Strukturen in der Behindertenhilfe, mit entsprechend ausgerichteten Gesetzen (z. B. WTPG, PsychKHG, SchulG), mit Impulsförderungen für innovative Projekte oder mit der Kampagne „IchDuWir“. Wir begrüßen und unterstützen diese vielfältigen Aktivitäten nachdrücklich.
Forderungen
Inklusion betrifft alle Menschen, alle Ebenen und alle Ressorts. Deren Koordination setzt eine allgemeinverständliche und handhabbare Ausrichtung voraus. Wir stellen nicht Zielgruppen in den Mittelpunkt, sondern Teilhabe für alle und Barrieren, die es zu überwinden gilt. Deshalb muss die inklusive Gestaltung des Sozialraums stärker gefördert werden, ebenso wie das system- und akteurübergreifende Zusammenwirken. Insbesondere muss das Wunsch- und Wahlrecht von Menschen mit Behinderung unterstützt werden durch eine zeitgemäße und landesweit einheitliche Bedarfsermittlung und -bemessung. Die Rahmenvorgaben für die Leistungserbringung müssen verbindlich gelten. Der Umbau der Strukturen der Behindertenhilfe braucht klare Zielvorstellungen, verbindliche Vereinbarungen, machbare/realistische Rahmenbedingungen und vor allem ausreichende Ressourcen. Das Verhältnis von Regel- und Sondersystemen muss neu bestimmt werden. Schnittmengen und Parallelstrukturen sind zumindest im Übergang aufrechtzuerhalten und zu finanzieren.
Arbeitsmarktpolitik
Ausgangslage
Das größte Dauerproblem für die Arbeitsmarktpolitik ist die Langzeitarbeitslosigkeit. Trotz sinkender Arbeitslosenzahlen haben langzeitarbeitslose Menschen kaum Chancen auf Integration in den ersten Arbeitsmarkt. In unserem Bundesland verfestigt sich die Langzeitarbeitslosigkeit. Zwischen allen Wohlfahrtsverbänden und in der gesamten Fachöffentlichkeit besteht Konsens, dass öffentlich geförderte Beschäftigung das herausragende Instrument zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit darstellt.
Forderungen
Das übergreifende Konzept eines inklusiven Arbeitsmarktes mit spezifischen Angeboten für alle Zielgruppen reicht von der Teilhabe an Arbeit bis hin zur Integration in den Arbeitsmarkt. Dabei geht es beispielsweise um Integrationsjobs, die vor allem tagesstrukturierende Bedeutung haben, wie auch um den weiteren Ausbau öffentlich geförderter Beschäftigung in Privatunternehmen. Der Passiv-Aktiv-Transfer macht öffentlich geförderte Beschäftigung finanzierbar. Die Mittel für Regelleistungen können zur Finanzierung von Eingliederungsleistungen verwendet werden. Mit dieser Maßnahme ist es möglich, einen erheblichen Anteil des Finanzierungsbedarfs einer Beschäftigungsmaßnahme zu generieren, ohne zusätzliche Haushaltsmittel einsetzen zu müssen. Möglichen Befürchtungen, dass ein solcher sozialer Arbeitsmarkt zu Verdrängungseffekten führt, kann begegnet werden. Z. B., in dem man den örtlichen SGB II-Beiräten die Zuständigkeit und Aufgabe überträgt, die Einsatzmöglichkeiten zu ermitteln, in denen öffentlich geförderte Beschäftigung die örtliche Wirtschaft nicht beeinträchtigt.
Flucht und Migration
Ausgangslage
Mehr als 60% der neu ankommenden Asylsuchenden bleibt mittel- und längerfristig in Deutschland. Die Landespolitik steht vor der Herausforderung, Rahmenbedingungen zu schaffen, die den Schutz von Flüchtlingen gewährleistet und die Integration der Menschen von Anfang an fördert. Ohne professionellen Sprachunterricht von Anfang an ist ein Einstieg in eine berufliche Ausbildung oder in den qualifizierten Arbeitsmarkt nicht möglich.
Forderungen
Es bedarf mehr Fachpersonal und Lehrkräfte, u.a. in der Sprachförderung, in den Kindertageseinrichtungen und Schulen. Schon in den Erstaufnahmeeinrichtungen sollten Kinder auf den Besuch der Regelschule vorbereitet werden. Maßnahmen und Beratung im Bereich der Anerkennung schulischer und beruflicher Qualifikationen und die Förderung des Einstiegs in den qualifizierten Arbeitsmarkt sollten ausgebaut werden ebenso wie Investitionsprogramme zur Finanzierung von integrativen Wohnkonzepten. Sinnvoll ist die Umstellung des Aufnahmesystems durch Verteilung unmittelbar auf die Gemeindeebene und den Ausbau dezentraler Wohn- und Unterbringungskonzepte. Erfolgreiche Integrationsarbeit bedarf einer personell ausreichend ausgestatteten Flüchtlingssozialarbeit in freier, gemeinnütziger Trägerschaft auf allen Ebenen, gerade auch für die Anschlussunterbringung. Die Diakonie setzt sich ein für den Ausbau der Integrationsförderung in Zusammenarbeit mit freien, gemeinnützigen Trägern. Partizipation und Gleichberechtigung sollten gefördert werden. Einbürgerungsverfahren und Familienzusammenführung müssen vereinfacht werden. Die qualifizierte Begleitung und Unterstützung von internationalen Fachkräften ist ein wichtiger Baustein für eine zukunftsweisende Wirtschaftspolitik. Maßnahmen zum Abbau von Vorurteilen, gegen Fremdendfeindlichkeit und Rassismus sind unerlässlich zum Erhalt des sozialen Friedens in unserem Bundesland.