Dienstgeber befürworten Übernahme der Tarifeinigung im Sozial- und Erziehungsdienst (SuE) für diakonische Beschäftigte
Bisher fehlende Regelungen für Werkstattleiter, Techniker und Meister müssen Gegenstand der anstehenden Verhandlungen sein.
Stuttgart, 4. Februar 2016. Das für Tariffragen verantwortliche Gremium der diakonischen Dienstgeber in Württemberg – die Kommission für Unternehmensfragen und Trägerpolitik einschließlich Tarifpolitik (KfU) – hat sich grundsätzlich für eine Übernahme der Tarifeinigung des Öffentlichen Dienstes für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst (SuE) in die Arbeitsvertragsrichtlinien Württemberg ausgesprochen. Die Vertreter der Träger sehen Nachbesserungsbedarf in den Eingruppierungsregelungen des SuE. Dies betrifft die im SuE noch fehlende Eingruppierungsregelung für die Werkstattleiterinnen und Werkstattleiter, die nicht geregelte Techniker- und Meisterzulage sowie die Anpassung der Überleitungstabelle für einen Tarifwechsel in die Arbeitsvertragsrichtlinien Diakonie Deutschland.
Eine rückwirkende Übernahme der Tarifeinigung im SuE zum 01.07.2015 würde für einzelne Berufsgruppen im Sozial-und Erziehungsdienst zu Entgeltsteigerungen von durchschnittlich 3,3 Prozent führen. Die Mitarbeitenden können von neuen Zuordnungen zu Entgeltgruppen oder höheren Tabellenwerten und Zulagen profitieren. Betroffen wären Erzieher, Heilpädagogen, Sozialarbeiter und Sozialpädagogen, die in diakonischen Kindertagesstätten, stationären Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen, Behinderteneinrichtungen, Arbeitslosen- und Wohnungslosenhilfeeinrichtungen und Beratungsstellen angestellt sind.
„Der KfU Beschluss ist ein wichtiges Signal für die von der rückwirkenden SuE-Umsetzung betroffenen Träger in der Diakonie Württemberg. Im Hinblick auf die anstehenden Entgeltverhandlungen mit den Kostenträgern schafft der Beschluss Klarheit und Transparenz“ so Dietmar Prexl, Vorsitzender der KfU. Die KfU erwartet, dass die Einarbeitung des SuE in die AVR Württemberg und das Zustimmungsverfahren bis Ende April abgeschlossen sein werden.
Die Kommission für Unternehmensfragen und Trägerpolitik einschließlich Tarifpolitik (KfU) besteht aus bis zu zehn Unternehmensvertretern der Diakonie. Sie wird von der Versammlung der Träger diakonischer Einrichtungen gewählt. Ihre Aufgaben sind insbesondere die Beratung der Rahmenbedingungen und ihre Folgen für die unternehmerische Betätigung in der Diakonie, die Beratung der Konzepte für Unternehmensführung, die Auseinandersetzung mit dem Erscheinungsbild diakonischer Arbeit aus ökonomischer und marktorientierter Sicht sowie die Beratung der Tarifpolitik.
Das Diakonische Werk Württemberg
Das Diakonische Werk Württemberg mit Sitz in Stuttgart ist ein selbstständiges Werk und der soziale Dienst der Evangelischen Landeskirche und der Freikirchen. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes unterstützt der Wohlfahrtsverband im Auftrag des Staates hilfebedürftige Menschen. Das griechische Wort „Diakonia“ bedeutet „Dienst“. Die Diakonie in Württemberg ist ein Dachverband für 1.200 Einrichtungen mit 40.000 hauptamtlichen und 35.000 ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Sie begleiten Kinder, Jugendliche und Familien, Menschen mit Behinderungen, alte und pflegebedürftige Menschen, Arbeitslose, Wohnungslose, Überschuldete und andere Arme, Suchtkranke, Migranten und Flüchtlinge sowie Mädchen und Frauen in Not. Täglich erreicht die württembergische Diakonie über 200.000 Menschen. Das Diakonische Werk Württemberg ist ebenfalls Landesstelle der Internationalen Diakonie, Brot für die Welt, Diakonie Katastrophenhilfe und Hoffnung für Osteuropa.