Empfänger von Hartz IV und Sozialhilfe bekommen zu wenig
Gesetzentwurf vertut Chance auf Teilhabe und berechnet Regelsätze am Bedarf vorbei.
Zur Anhörung am heutigen Montag im Bundestag zum Entwurf eines Gesetzes zur Ermittlung des Regelbedarfs für Hartz IV und Sozialhilfe äußert sich die Diakonie in Württemberg kritisch. „Die geplante Erhöhung ist nicht ausreichend, und die große Chance, armen Menschen mehr Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu gewähren, wird vertan. Die Grundsicherung wird ihrer Aufgabe, ein menschenwürdiges Leben sicherzustellen, nicht mehr gerecht“, sagt Oberkirchenrat Dieter Kaufmann, Vorstandsvorsitzender des Diakonischen Werks Württemberg. Der Gesetzentwurf betrifft Arbeitssuchende (SGB II) sowie Erwerbsunfähige und Ältere (SGB XII) und soll zum Jahreswechsel in Kraft treten.
Stuttgart, 28. November 2016. Die Regelsätze des SGB II (Hartz IV, Grundsicherung für Arbeitssuchende) und SGB XII (Sozialhilfe für Erwerbsunfähige und Ältere) sollen zum 1. Januar 2017 um fünf Euro auf dann 409 Euro für eine alleinstehende erwachsene Person steigen. Weitere Haushaltsangehörige erhalten je nach Lebensalter deutlich niedrigere Beträge. Die Steigerung beträgt 1,2 Prozent oder 17 Cent pro Tag. Bei einer Inflationsrate von aktuell 0,8 Prozent könne von einer Erhöhung nicht die Rede sein, kritisiert Kaufmann. „Die große Chance, armen Menschen mehr Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu gewähren, wird vertan. Die Berechnung berücksichtigt unverständlicherweise nicht den wissenschaftlich erhobenen Bedarf von Menschen mit Anspruch auf Sozialleistungen.“
Die Ermittlung der Regelsatzhöhe soll für 2017 aus der alle fünf Jahre durchgeführten Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) erfolgen. Mittlerweile liegen die Daten und Auswertungen der EVS 2013 vor. Allerdings hatte die Bundesregierung schon 2011 beschlossen, nicht mehr die unteren 20 Prozent, sondern nur noch die unteren 15 Prozent der Einkommen zu berücksichtigen, was automatisch eine relative Absenkung zur Folge hat.
Zusätzlich werden die ermittelten Verbrauchsgewohnheiten der unteren Einkommensgruppen nicht vollständig als Bedarf der Sozialleistungsbeziehenden anerkannt. Deshalb hatte die Diakonie Deutschland bei Dr. Irene Becker, Expertin für empirische Verteilungsforschung, ein Gutachten in Auftrag gegeben, das diese Abzüge analysiert und bewertet. Danach werden von den monatlichen Ausgaben für Nahrungsmittel und Getränke 16,85 Euro, von den Ausgaben für Gesundheitspflege 31,43 Euro und von den Ausgaben für Freizeit, Unterhaltung und Kultur 25,36 Euro sachwidrig nicht als Bedarf von Grundsicherungsempfängern anerkannt. Insgesamt belaufen sich diese Abzüge für eine alleinstehende erwachsene Person auf 147,36 Euro. „Um diesen Betrag müsste der Regelsatz höher ausfallen, wenn sich die Bundesregierung tatsächlich an dem Statistikmodell und damit an den gesellschaftlichen Standards und Wohlstandsniveaus orientieren würde“, bekräftigt Kaufmann das Ergebnis.
Die Abstriche haben zur Folge, dass die Regelsätze in den gesetzlichen Grundsicherungssystemen deutlich unterhalb der Armutsgrenze bleiben. „Damit wird Armut in Deutschland verfestigt und nicht bekämpft“, sagt Dieter Kaufmann. Armen Menschen fehle die Möglichkeit, sich gut zu ernähren, und die Teilhabe an Mobilität und Freizeitgestaltung. Die Möglichkeiten, sich die notwendigen Gesundheitsmittel und -dienstleistungen zu beschaffen, seien eingeschränkt. „Die Grundsicherung wird ihrer Aufgabe, ein menschenwürdiges Leben sicherzustellen, nicht mehr gerecht.“
Hintergrund
Die Höhe der Regelsätze wird seit 1990 nach dem sogenannten Statistikmodell ermittelt. Diese Methode sollte die bis dahin geltenden obrigkeitsstaatlichen Festlegungen zur Anerkennung des Bedarfs von Sozialhilfeempfängern (Warenkorbmodell) vermeiden. Seither orientiert sich die Höhe der Regelsätze an den Verbrauchsgewohnheiten der unteren Einkommensgruppen, die damit als die sozio-kulturelle Untergrenze gesetzt werden. Die statistische Erhebung und Ableitung der Regelsätze aus der alle fünf Jahre durchgeführten Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS), einer Befragung von 60.000 Haushalten, sollte die Anpassung an sich ändernde gesellschaftliche Standards und Wohlstandsniveaus sicherstellen. In den Zwischenjahren passen sich die Regelsätze an die Einkommens- und Preisentwicklungen an. Allerdings überlagern immer wieder finanzpolitisch motivierte Einschränkungen und Kürzungen die mithilfe der EVS ermittelten Verbrauchsgewohnheiten.
Das Diakonische Werk Württemberg
Das Diakonische Werk Württemberg mit Sitz in Stuttgart ist ein selbstständiges Werk und der soziale Dienst der Evangelischen Landeskirche und der Freikirchen. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes unterstützt der Wohlfahrtsverband im Auftrag des Staates hilfebedürftige Menschen. Das griechische Wort „Diakonia“ bedeutet „Dienst“. Die Diakonie in Württemberg ist ein Dachverband für 1.200 Einrichtungen mit 40.000 hauptamtlichen und 35.000 ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Sie begleiten Kinder, Jugendliche und Familien, Menschen mit Behinderungen, alte und pflegebedürftige Menschen, Arbeitslose, Wohnungslose, Überschuldete und andere Arme, Suchtkranke, Migranten und Flüchtlinge sowie Mädchen und Frauen in Not. Täglich erreicht die württembergische Diakonie über 200.000 Menschen. Das Diakonische Werk Württemberg ist ebenfalls Landesstelle der Internationalen Diakonie, Brot für die Welt, Diakonie Katastrophenhilfe und Hoffnung für Osteuropa.