Tag des Flüchtlings (30. September): „Menschenrechte kennen keine Grenzen“
Abschottung und Rassismus widersprechen Genfer Flüchtlingskonvention
Zum Tag des Flüchtlings am kommenden Freitag ruft Oberkirchenrat Dieter Kaufmann, Vorstandsvorsitzender des Diakonischen Werks Württemberg, zu Integration von Anfang an auf. „Geflüchtete Menschen sollen selbstständige und aktive Mitglieder der Gesellschaft sein.“ Abschottung an den Grenzen und die Diskussion über Obergrenzen seien keine Antwort auf weltweite Flüchtlingsbewegungen, sondern treibe schutzsuchende Menschen auf noch gefährlichere Fluchtrouten. Innere Abschottung, Rassismus und Gewalt seien in einer demokratischen Gesellschaft nicht hinnehmbar.
Stuttgart, 29. September 2016. Stacheldraht und Zäune widersprächen dem Grundgedanken der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951, die bis heute die Grundlage des internationalen Rechts zum Schutz der Flüchtlinge bilde. Die Konvention, die in diesem Jahr 65 Jahre besteht, bezieht sich auch auf die Rechte, die Flüchtlingen als Bürgerinnen und Bürger des aufnehmenden Landes zustehen. Hier ist Integration „der Schlüssel für ein gutes Miteinander“, sagt Kaufmann. Geflüchteten eine Zukunftsperspektive zu bieten, bedeute auch, ihnen einen uneingeschränkten Zugang zu Bildung, Ausbildung und Erwerbstätigkeit zu eröffnen. Die beschlossenen schnelleren Zugänge zu Ausbildung und Arbeitsmarkt begrüsst die Diakonie ausdrücklich. „Auch das ist Ausdruck unseres Werteverständnisses in einer starken, menschlichen und solidarischen Gesellschaft, dass Flüchtlinge soziale und ökonomische Rechte haben sowie Freizügigkeit genießen.“
Christen stehen laut Kaufmann in der Nachfolge der „heimatlosen Aramäer“ aus dem Gebiet des heutigen Syrien, des Irak und anderer Länder im Mittleren Osten. Das Christentum sei eine Religion, die auch aus Flüchtlingserfahrungen gewachsen sei. Das Gebot, den Fremden zu lieben, sei so für Christen die Erfüllung der Gottes- und Nächstenliebe. Die Ausweitung der Liste sicherer Herkunftsstaaten, nannte er „problematisch im Hinblick auf grundlegende Prinzipien der Genfer Flüchtlingskonvention“.
Als Antwort auf eine „zunehmend desintegrativ“ ausgerichtete Politik fordert Oberkirchenrat Dieter Kaufmann die Gestattung des Familiennachzugs für subsidiär geschützte Flüchtlinge, die Rücknahme der Verlängerung des Aufenthalts in Erstaufnahmeeinrichtungen und die Vermeidung von Wohnsitzauflagen für anerkannte Flüchtlinge, die nicht familiäre und soziale Beziehungen sowie die Infrastruktur vor Ort berücksichtige,. Ebenso seien das in der Praxis zu beobachtende Arbeitsverbot und die Verweigerung einer „Ausbildungs-Duldung“ für Flüchtlinge mit einer so genannten „schlechten Bleibeperspektive“ weder für die Flüchtlinge selbst noch für die Gesellschaft förderlich. Auch gegen die Rückkehr zum Sachleistungsprinzip in Gemeinschaftsunterkünften spricht sich Kaufmann aus.
Das Diakonische Werk Württemberg
Das Diakonische Werk Württemberg mit Sitz in Stuttgart ist ein selbstständiges Werk und der soziale Dienst der Evangelischen Landeskirche und der Freikirchen. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes unterstützt der Wohlfahrtsverband im Auftrag des Staates hilfebedürftige Menschen. Das griechische Wort „Diakonia“ bedeutet „Dienst“. Die Diakonie in Württemberg ist ein Dachverband für 1.200 Einrichtungen mit 40.000 hauptamtlichen und 35.000 ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Sie begleiten Kinder, Jugendliche und Familien, Menschen mit Behinderungen, alte und pflegebedürftige Menschen, Arbeitslose, Wohnungslose, Überschuldete und andere Arme, Suchtkranke, Migranten und Flüchtlinge sowie Mädchen und Frauen in Not. Täglich erreicht die württembergische Diakonie über 200.000 Menschen. Das Diakonische Werk Württemberg ist ebenfalls Landesstelle der Internationalen Diakonie, Brot für die Welt, Diakonie Katastrophenhilfe und Hoffnung für Osteuropa.