Diakonie in Württemberg unterzeichnet Selbstverpflichtung zum Schutz von Kindern in Einrichtungen
Fachtag im Hospitalhof betont Verantwortung der Einrichtungen für den Schutz von Kindern und Jugendlichen.
Das Diakonische Werk Württemberg hat eine Erklärung zum Kinderschutz unterzeichnet. Über 60 Einrichtungen haben sich die Vereinbarung bisher zu eigen gemacht. Eva-Maria Armbruster, Stellvertreterin des Vorstandsvorsitzenden des Diakonischen Werks Württemberg, betonte. „Es ist ein Grundanliegen der Diakonie, Einrichtungen als Orte zu gestalten, in denen die Menschenfreundlichkeit Gottes spürbar wird! Der beste Schutz von Kindern sind eine klare Haltung der Mitarbeitenden und präventive Schutzkonzepte der Einrichtungen.“
Stuttgart, 21. März 2017. Die Kernbotschaft der Erklärung des Diakonischen Werks Württemberg und seines Fachverbands Kinder, Jugend und Familie lautet: „Wir verpflichten uns zum Schutz der Kinder und Jugendlichen und zur Achtung der Kinderrechte in unseren Einrichtungen. Wir haben in unseren Einrichtungen Präventions- und Schutzkonzepte, die wir kontinuierlich überprüfen und weiterentwickeln. Um den Schutz bestmöglich zu sichern und den jungen Menschen zu ihren Rechten zu verhelfen, gibt es in unseren Einrichtungen transparente Beteiligungs- und Beschwerdemöglichkeiten“.
Claudia Obele vom Vorstand des Fachverbands Kinder, Jugend und Familie der Diakonie in Württemberg, berichtet, dass eine Arbeitsgruppe in fast zweijähriger Arbeit das verbandliche Konzept zum Schutz von Kindern vor Gewalt in Einrichtungen entwickelte. Mit der Selbstverpflichtungserklärung verbunden ist die Herausgabe einer Broschüre. In dieser werden Kernaufgaben des Kinderschutzes in Einrichtungen dargestellt und das Instrument einer Risikoanalyse empfohlen.
Die Erfordernisse des Kinderschutzes sind im Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII) geregelt. Der ab 2017 geltende neue Rahmenvertrag Baden-Württemberg für stationäre und teilstationäre Erziehungshilfen enthält dazu konkrete Beschreibungen und eine leichte Verbesserung der personellen Rahmenbedingungen. „Die Diakonie macht mit ihrem Konzept deutlich, dass sie diesem Auftrag aus historischer Verantwortung und auf der Grundlage ihrer vom christlichen Menschenbild geprägten Pädagogik höchste Priorität einräumt“, betont Eva-Maria Armbruster.
Broschüre: Selbstverpflichtungserklärung
Das Diakonische Werk Württemberg
Das Diakonische Werk Württemberg mit Sitz in Stuttgart ist ein selbstständiges Werk und der soziale Dienst der Evangelischen Landeskirche und der Freikirchen. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes unterstützt der Wohlfahrtsverband im Auftrag des Staates hilfebedürftige Menschen. Das griechische Wort „Diakonia“ bedeutet „Dienst“. Die Diakonie in Württemberg ist ein Dachverband für 1.200 Einrichtungen mit 40.000 hauptamtlichen und 35.000 ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Sie begleiten Kinder, Jugendliche und Familien, Menschen mit Behinderungen, alte und pflegebedürftige Menschen, Arbeitslose, Wohnungslose, Überschuldete und andere Arme, Suchtkranke, Migranten und Flüchtlinge sowie Mädchen und Frauen in Not. Täglich erreicht die württembergische Diakonie über 200.000 Menschen. Das Diakonische Werk Württemberg ist ebenfalls Landesstelle der Internationalen Diakonie, Brot für die Welt, Diakonie Katastrophenhilfe und Hoffnung für Osteuropa.