Lange geforderte öffentlich geförderte Beschäftigung endlich in Sicht
- Diakonie Württemberg hatte für dieses Modell seit fast 15 Jahren geworben
- Allerdings weiterhin Unterfinanzierung der aktiven Arbeitsmarktpolitik
Stuttgart, 8. Juni 2018. Die Diakonie Württemberg begrüßt es, dass die Bundesregierung mit dem Koalitionsvertrag und dem Gesetzesentwurf zur Schaffung neuer Teilhabechancen öffentlich geförderte Beschäftigung umsetzen will. „Für das Finanzierungsmodell nach dem Prinzip des Passiv-Aktiv-Transfer hatte die Diakonie auf der Landes- und Bundesebene seit annähernd 15 Jahren geworben“, sagt Oberkirchenrat Dieter Kaufmann, Vorstandsvorsitzender des Diakonischen Werks Württemberg.
Zwar gibt es eine positive Entwicklung am Arbeitsmarkt, diese hat nach Ansicht der Diakonie jedoch Langzeitarbeitslose und Langzeitleistungsbezieher zunehmend zurückgelassen. „Deshalb war die Möglichkeit überfällig, besonders langzeitarbeitslose Menschen durch eine langfristige Unterstützung eine Teilhabe an Arbeit zu ermöglichen – und das im Rahmen der beschäftigungsschaffenden Instrumente der aktiven Arbeitsmarktpolitik“, sagt Dieter Kaufmann. Nun erhalten auch Personen wieder eine Chance, die sich bereits sechs Jahre und länger im Leistungsbezug befinden.
Die Diakonie Württemberg bedauert, dass die angekündigte zusätzliche Förderung die Mittelkürzungen in den Eingliederungstiteln der Jobcenter aus den Jahren 2011 bis 2014 und die Verluste durch die Übertragung von Eingliederungsmitteln in die Verwaltungshaushalte nicht wird ausgleichen können. Dies hat sich bereits auf der Basis des Koalitionsvertrages und der bisherigen Informationen abgezeichnet. Im jetzt vorliegenden Gesetzentwurf werden zwar weiterhin vier Milliarden zusätzlicher Finanzierung für die Beschäftigung schaffenden Maßnahmen angekündigt, sie sollen aber gleichermaßen für die Finanzierung der bestehen Förderung von Arbeitsverhältnissen (§16e SGB II) und für die neuen Instrumente zur Teilhabe am Arbeitsmarkt (neuer § 16i SGB II) eingesetzt werden. Zusätzlich soll auch die notwendig begleitende Unterstützung der Langzeitarbeitslosen in diesen Arbeitsverhältnissen aus den genannten Mitteln finanziert werden.
Die Diakonie kritisiert, dass eine hinreichende Finanzierung der Verwaltungskosten der Jobcenter weiterhin nicht zur Debatte steht, so dass es auch künftig zur Übertragung von Eingliederungsmitteln in den Verwaltungshaushalt kommen wird. Ebenso findet die im Koalitionsvertrag noch angekündigte Zahl von 150.000 zusätzlichen Stellen für Langzeitarbeitslose im Gesetzentwurf keine Erwähnung mehr. Stattdessen wird auf die Umsetzungsbereitschaft in den örtlichen Jobcentern verwiesen, die aber nur so viel umsetzen können wie ihnen an Mitteln zur Verfügung gestellt wird. Die Unterfinanzierung der aktiven Arbeitsmarktpolitik wird also fortgesetzt.