Bundesteilhabegesetz: zu geringes Budget für Menschen mit Behinderung
Leistungen auf dem Niveau der Grundsicherung
Stuttgart, 30. November 2018. Das Bundesteilhabegesetz (BTHG), das die Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderung stärken soll, schließt diese nach Ansicht der Diakonie Württemberg wegen des zu geringen Persönlichen Budgets von der Integration in die gesellschaftliche Mitte aus. „Man kann nicht Menschen in ihrer Wahlfreiheit beim Wohnen und der sonstigen Lebensgestaltung mehr Selbstbestimmung geben wollen und sie gleichzeitig finanziell mit einem so geringen Budget ausstatten, das der Grundsicherung entspricht“, sagt Oberkirchenrat Dieter Kaufmann, Vorstandsvorsitzender des Diakonischen Werks Württemberg, anlässlich des Internationalen Tags der Menschen mit Behinderung (3. Dezember).
Angesichts des geringen Budgets für Miete würden Menschen mit Behinderungen nur in benachteiligten Wohnlagen eine Bleibe finden, was der mit dem Gesetz beabsichtigten Inklusion widerspreche. „Wir können nicht die großen Wohnheime in Randlagen auflösen mit der gesetzlich begründeten Absicht, die Bewohnerinnen und Bewohner am gesellschaftlichen Leben teilhaben lassen zu wollen und sie angesichts des zugeteilten Budgets und der Mietobergrenzen wieder nur in die Randlagen schicken“, gibt Eva-Maria Armbruster, Vorstand Sozialpolitik im Diakonischen Werk Württemberg, zu bedenken. Die Grundsicherung sei nicht ausreichend, um auch den besonderen Bedingungen von Menschen mit Behinderung gerecht zu werden.
Allerdings seien von diesem Problem alle Menschen, die Grundsicherung oder Hartz IV erhalten, betroffen. „Staatliche Hilfen zur Sicherung des Lebensunterhaltes müssen so bemessen sein, dass eine würdevolles Teilhabe möglich ist. Das Bundesteilhabegesetz darf nicht dazu führen, Menschen mit Behinderungen, die in Einrichtungen leben, unter dem Niveau der Grundsicherung leben müssen“, betont Oberkirchenrat Dieter Kaufmann.
Zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung am 3. Dezember 2018