Grundrente ist „Anerkennung von Lebensleistung“
35 Beitragsjahre sind bei gebrochener Erwerbsbiografie aber nicht zu erreichen
Stuttgart, 11. November 2019. Die Diakonie in Württemberg begrüßt den Koalitionsbeschluss zur Grundrente grundsätzlich. „Sie anerkennt die Lebensleistung von Menschen, die jahrzehntelang gearbeitet haben und nicht genügend Rentenansprüche erwerben konnten, die Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben“, sagt Oberkirchenrat Dieter Kaufmann, Vorstandsvorsitzender des Diakonischen Werks Württemberg. Davon würden vor allem Frauen profitieren. Auch entfalle die oftmals als beschämend empfundene Antragstellung von Grundsicherung. Dass der Einkommensabgleich automatisiert erfolgt, verhindere „verschämte Altersarmut“.
Allerdings gibt Kaufmann zu bedenken: „Die Bedingung von 35 Beitragsjahren ist aus unserer Erfahrung für viele Menschen zu hoch. Ein lückenloses Erwerbsleben ist in weiten Teilen des Arbeitsmarktes nicht mehr realistisch.“ Für Menschen die in unsicheren Arbeitsverhältnissen oder im Niedriglohnsektor arbeiten müssen, lange Ausfälle durch Arbeitslosigkeit oder Krankheit haben, bedeute die an sich sinnvolle Grundrente keine spürbare Verbesserung.
Die Diakonie Württemberg unterstützt grundsätzlich die Einkommensprüfung, denn eine niedrige Rente bedeutet nicht automatisch das Leben in einem armen Haushalt. „Man muss genau hinschauen, damit ein steuerfinanzierter Rentenzuschuss die Menschen erreicht, die sonst tatsächlich von Armut betroffen sind“, so Kaufmann.