Land gestaltet mit Doppelhaushalt Gesellschaft mit
Diakonie Württemberg kommentiert im Vorfeld der Debatte im Plenum (13.11.)
Stuttgart, 12. November 2019. Soziale Arbeit zu stärken, bedeutet das Zusammenleben in der Gesellschaft zu stärken. Wenn Integration und Teilhabe stattfinden, können Frieden und Gerechtigkeit gedeihen. Deshalb sind Investitionen des Landes in die soziale Infrastruktur auch Investitionen in eine gute Zukunft der Bürgerinnen und Bürger.
Zur Debatte über den Haushaltsentwurf des Landes Baden-Württemberg für den Doppel-haushalt 2020/21 kommentiert die Diakonie Württemberg einzelne Posten:
Freiwilligendienste
Im Freiwilligen Sozialen Jahr ist eine Steigerung von 3 auf 4 Millionen Euro vorgesehen. Das bleibt zwar deutlich hinter der Forderung der Diakonie von 6,7 Millionen Euro zurück, ist aber immerhin eine deutliche Steigerung. Der gestiegenen Zahl der Freiwilligen und der zunehmenden Herausforderungen würde das Land bei der Verabschiedung des Entwurfs in der vorliegenden Form nicht gerecht.
Im Freiwilligen Ökologischen Jahr gibt es eine deutliche Steigerung und damit fast eine Verdoppelung der Platzzahl. Damit hat das Land der Forderung der Diakonie entsprochen.
Umstellungskosten Bundesteilhabegesetz (BTHG)
Die Umsetzung des Bundesteilhabegesetz (BTHG) ist mit großen Anstrengungen in den öffentlichen Verwaltungen und insbesondere bei den Diensten und Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege verbunden. Dieser Aufwand entsteht insbesondere durch die Vielzahl der erforderlichen Verwaltungsanpassung, der Schulung von Mitarbeitenden und die umfangreiche Information der Menschen mit Behinderung.
Die Liga der freien Wohlfahrtspflege Baden-Württemberg hat den Betrag für die betroffenen Dienste und Einrichtungen in Baden-Württemberg mit 17 Millionen Euro ermittelt und transparent nachvollziehbar gegenüber dem Ministerium für Soziales und Integration dargestellt. Das Ministerium hatte zugesagt, dass dieser Aufwand den Diensten und Einrichtungen wieder erstattet wird.
Im Landeshaushalt ist diese Position nicht in der erforderlichen Höhe enthalten. Bei den Diensten und Einrichtungen fällt der Aufwand jedoch an und ist dann nicht in erforderlichem Maße von den zuständigen Leistungsträgern finanziert.
Jugendhilfe
Im Bereich der Jugendsozialarbeit sind einzelne Erhöhungen der Haushaltsansätze zu ver-zeichnen, diese bleiben aber deutlich hinter den ermittelten Bedarfen und sachgerechten Planungen zurück. Der vom Landesjugendamt prognostizierte bedarfsgerechte Ausbau der Schulsozialarbeit kann mit den eingeplanten Mitteln nur zu etwa 50 Prozent erreicht werden. Für den Masterplan Jugend, also die bedarfsgerechte Ausstattung der außerschulischen Jugendbildung, sowie Weiterentwicklung der Jugendsozialarbeit, waren von der Koalition bisher die dafür notwendigen 5 Millionen Euro pro Jahr statt der nun veranschlagten 3,6 Millionen geplant. Auch ein in anderen Bereichen der Jugendsozialarbeit/Jugendhilfe (Mobile Jugendarbeit und modellhafte Vorhaben der Jugendhilfe) sieht der Haushaltsplan keinen Ausbau vor.
Mittel für ein Innovations- und Kompetenzzentrum Hauswirtschaft (IKZH) Baden-Württemberg
Die Nachfrage nach hauswirtschaftlichen Dienstleistungen ist derzeit kaum zu decken, die Gewinnung benötigter Fachkräfte vor allem in sozialen Einrichtungen wird immer schwieriger. In seiner Zuständigkeit für die Berufsbildung in der Hauswirtschaft hat das Ministerium für Soziales und Integration die längerfristige Unterstützung eines IKZH in Aussicht gestellt. Im Haushaltsentwurf ist jedoch nicht ersichtlich, ob und wo hierfür Mittel bereitgestellt werden. Eine landesweite Struktur zur Förderung von Aus-, Fort- und Weiterbildung in der Hauswirtschaft ist dringend nötig. Die Integration von Menschen mit (sprachlichem) Förderbedarf in diesen Bereich sowie weitere Projekte in der Domäne Hauswirtschaft könnten durch das IKZH initiiert werden.