Menschen mit Behinderung bekommen demokratisches Grundrecht
Diakonie begrüßt Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Wahlrechtsausschlüssen
Stuttgart, 25. Februar 2019. Die Diakonie Württemberg begrüßt das jetzt veröffentlichte Urteil des Bundesverfassungsgerichts, nach dem Menschen, für die eine rechtlicher Betreuung eingerichtet ist, nicht mehr pauschal von Wahlen ausgeschlossen werden dürfen.
„Dass Menschen mit Behinderung oder seelischer Erkrankung, für die eine rechtliche Betreuung für alle Angelegenheiten bestellt wurde, nicht wählen durften, haben wir lange angemahnt“, sagt Oberkirchenrat Dieter Kaufmann, Vorstandsvorsitzender des Diakonischen Werks. Dies habe gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz und das Verbot einer Benachteiligung von Menschen mit Behinderung Württemberg verstoßen. Fast genau zehn Jahre, nachdem Deutschland die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung ratifiziert hat, sei „diese Ungleichbehandlung, das Vorenthalten eines demokratischen Grundrechts endlich beseitigt“. Der Bundestag müsse die Wahlrechtsausschlüsse nun schnellstmöglich abschaffen, damit die betroffenen Menschen schon bei der Europawahl im Mai mit abstimmen können.
Bislang waren in Deutschland rund 85.000 Menschen von der Wahl ausgeschlossen, die eine Betreuung in allen Angelegenheiten haben oder eine rechtswidrige Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen haben und deswegen im psychiatrischen Maßregelvollzug untergebracht sind.
Die Evangelische Landeskirche in Württemberg und ihre Diakonie stärken im „Aktionsplan Inklusion leben“ die Beteiligung von Menschen mit Behinderungen. Bis 2020 soll Inklusion als Querschnittsthema und Handlungsstrategie innerhalb von Landeskirche und Diakonie in Württemberg fest verankert sein. Bisher gibt es eine Vielzahl gelingender Projekte in ganz Württemberg, die Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben teilhaben lassen.
Hinweis für die Redaktionen: Gerne vermitteln wir Ihnen Menschen, die nun die Möglichkeit bekommen, an Wahlen teilzunehmen.