Dienstgeber der Diakonie fordern Steuerfreibetrag für Mitarbeitende
Verbindliche Finanzierungszusage der Politik auch für Kurzarbeit gefordert
Stuttgart, 6. April 2020. Die Dienstgeberseite der Arbeitsrechtlichen Kommission der Diakonie in Württemberg fordert die Politik auf, die Mitarbeitenden in den systemrelevanten Bereichen rasch und direkt finanziell deutlich zu entlasten. Dieser Bonus müsse direkt, ohne Umweg über den Arbeitgeber, bei den Beschäftigten ankommen. „Keinesfalls können dies die sozialen Dienste übernehmen, weil es sie zusätzlich belasten würde.“ Das Signal der Pflegekassen, diese Zahlung vorzunehmen, lobt Prexl.
„Unsere Beschäftigten in der Diakonie Württemberg begleiten, pflegen und betreuen im Moment unter schwierigsten Bedingungen viele Menschen in Pflegeheimen, Einrichtungen der Behindertenhilfe und weiteren Hilfefeldern“, sagt Dietmar Prexl, Vorsitzender der Kommission für Unternehmensfragen im Diakonischen Werk Württemberg. Die Politik müsse, ihrer ersten Ankündigung eine verbindliche Finanzierungszusage folgen lassen.
„Wenn Finanzminister Olaf Scholz seinen wertschätzenden Worten Taten Folgen lassen würde, dann würde er jeder Pflegekraft einen Steuerfreibetrag zubilligen, der die Steuerlast um netto 1.500 Euro reduziert.“ Der vorgeschlagene Steuerfreibetrag käme bei jedem Mitarbeitenden direkt und spürbar an, ohne Refinanzierungs- und sonstige Fragen langwierig klären zu müssen. Eine Bonuszahlung, die die Frage der Refinanzierung nicht klar beantworte, verschärfe die wirtschaftlich schwer einzuschätzende Situation weiter und erhöhe zusätzlich den Druck auf die sich schon jetzt abzeichnende angespannte Liquiditätssituation der Einrichtungen, so Dietmar Prexl.
Für die Einrichtungen der Diakonie in Württemberg hält Dr. Robert Bachert, Finanzvorstand des Diakonischen Werks Württemberg, für wichtig, „dass ein schnelles und klares Signal der Politik dahin gehend kommt, dass die jetzt im Öffentlichen Dienst verabschiedete Kurzarbeiterregelung eins zu eins refinanziert wird“. Dann könne man mit Vorliegen der tariflichen Regelung schnellstmöglich die Verhandlungen mit der Dienstnehmerseite aufnehmen und sie in den Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) Württemberg umsetzen.