Entsetzen über Forderung nach hundert Prozent Hartz-IV-Sanktionen
Diakonie Württemberg empört über Vorstoß des Arbeitsministeriums
Stuttgart, 14. Februar 2020. Die Diakonie Württemberg ist entsetzt über den Vorstoß der baden-württembergischen Arbeitsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut, die mit ihren Kollegen aus Bayern, Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen Sanktionen fordert. Hartz-IV-Beziehern soll nach Auffassung der Arbeitsminister künftig die Unterstützung komplett entzogen werden können, wenn sie eine angebotene Arbeit nicht annehmen. Oberkirchenrat Dieter Kaufmann, Vorstandsvorsitzender des Diakonischen Werks Württemberg: „Es widerspricht jeglicher Form der Nächstenliebe, den Menschen durch Sanktionen auch den kleinsten Teil des Existenzminimums zu nehmen. Wir müssen den einzelnen Menschen anschauen: Sehr oft sind Betroffene nicht in der Lage, Arbeitsangebote anzunehmen – sei es wegen einer psychischen Erkrankung oder weil die Arbeitsstelle mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht erreichbar ist.“
Erst im November 2019 beurteilte das Bundesverfassungsgericht die Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger als teils verfassungswidrig. Das Gericht bewertete Sanktionen über 60 Prozent als nicht verhältnismäßig. Die Diakonie Württemberg begrüßte dieses Urteil als „großen Schritt in die richtige Richtung“. Kaufmann betonte: „Sanktionen dürfen die Existenzgrundlage nicht zerstören. Die Regelsätze sind ohnehin äußerst knapp bemessen.“